Leistungen durch die Sozial-Hilfe
Was macht die Sozial-Hilfe?
Die Regeln für die Sozial-Hilfe
stehen im Sozial-Gesetzbuch 12.
Die Sozial-Hilfe bezahlt Leistungen zur Reha,
- damit Sie keine Behinderung bekommen.
- damit die Behinderung wieder weg geht.
- damit Sie auch mit der Behinderung am Leben in der Gemeinschaft teil-haben können.
Die Leistungen aus der Sozial-Hilfe
für Menschen mit Behinderungen
heißen Eingliederungs-Hilfe.
Wer bekommt Leistungen
aus der Eingliederungs-Hilfe?
Sie bekommen Leistungen, wenn Sie behindert sind.
Oder wenn Sie behindert werden können.
Und wenn Sie medizinische Reha brauchen.
Oder wenn Ihr Kind medizinische Reha braucht
weil es behindert ist
oder behindert werden kann.
Aber die Eingliederungs-Hilfe bezahlt nur
- für Kinder mit einer körperlichen Behinderung
- oder mit einer Hör-Behinderung
- oder mit einer Seh-Behinderung
- oder mit Lern-Schwierigkeiten.
Für Kinder mit einer seelischen Behinderung
bezahlt das Jugend-Amt die Leistungen.
Welche Leistungen zahlt die Eingliederungs-Hilfe
zur medizinischen Reha?
Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt alle Leistungen zur medizinischen Reha,
die auch die Krankenkasse bezahlt.
Das steht in der Regel 54 im Sozial-Gesetzbuch 12.
Wann bezahlt die Eingliederungs-Hilfe
Leistungen zur medizinischen Reha?
Die Sozial-Hilfe bezahlt nur Leistungen,
wenn kein anderer bezahlt.
Zum Beispiel muss erst die Kranken-Versicherung
eine Leistung bezahlen,
oder die Renten-Versicherung,
oder die Unfall-Versicherung,
oder das Jugend-Amt.
Wenn Sie Leistungen
von der Eingliederungs-Hilfe wollen,
müssen Sie einen Antrag im Sozial-Amt stellen.
Es wird geprüft, ob andere die Leistung bezahlen.
- Wege zur Teil-Habe
- Medizinische Reha
- Früh-Erkennung und Früh-Förderung als Leistung zur medizinischen Reha
- Leistungen durch die Kranken-Versicherung
- Leistungen durch die Renten-Versicherung
- Leistungen durch die Unfall-Versicherung
- Leistungen durch die Pflege-Versicherung
- Soziale Entschädigung bei Gesundheits-Schäden
- Leistungen durch die Sozial-Hilfe