Soziale Entschädigung bei Gesundheits-Schäden
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Ziele im Entschädigungs-Recht
Die soziale Entschädigung
hilft bei Gesundheits-Schäden.
Zum Beispiel bei einem Unfall im Wehr-Dienst.
Oder bei einem Gesundheits-Schaden
durch eine Impfung.
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Der Schaden muss anerkannt sein.
Das heißt, ein Arzt muss den Schaden fest-stellen.
Die Entschädigung bezahlt das Versorgungs-Amt.
Oder das Landes-Versorgungs-Amt.
![Verwaltung ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Verwaltung](/fileadmin/_processed_/d/9/csm_image179_07362502b3.png)
![Sachbearbeiter ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Sachbearbeiter](/fileadmin/_processed_/5/4/csm_image273_4dc73fcd66.png)
Leistungen für die medizinische Reha beantragen Sie
bei den Haupt-Fürsorge-Stellen.
Oder bei der Fürsorge-Stelle in Ihrem Wohn-Ort.
Oder bei Ihrer Kranken-Versicherung.
Wer bekommt Leistungen?
Im Bundes-Versorgungs-Gesetz (B-V-G) steht,
wer Entschädigungs-Leistungen bekommt.
Das sind zum Beispiel:
- Kriegs-Opfer
- Angehörige von Kriegs-Opfern
- Wehr-Dienst-Opfer
- Angehörige von Wehr-Dienst-Opfern
- Wege zur Teil-Habe
- Medizinische Reha
- Früh-Erkennung und Früh-Förderung als Leistung zur medizinischen Reha
- Leistungen durch die Kranken-Versicherung
- Leistungen durch die Renten-Versicherung
- Leistungen durch die Unfall-Versicherung
- Leistungen durch die Pflege-Versicherung
- Soziale Entschädigung bei Gesundheits-Schäden
- Leistungen durch die Sozial-Hilfe