Leistungen durch die Unfall-Versicherung

Wann bezahlt die Unfall-Versicherung die
medizinische Reha?

Die Unfall-Versicherung bezahlt Leistungen
zur medizinischen Reha
wenn Sie einen Arbeits- Unfall hatten.
Oder wenn Sie einen Unfall
auf dem Weg zur Arbeit hatten.
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.

Die Unfall-Versicherung zahlt auch,
wenn Sie eine Berufs-Krankheit haben.
Oder von einer Berufs-Krankheit bedroht sind.

Die Unfall-Versicherung bezahlt nur,
wenn der Unfall durch die Arbeit entstanden ist.
Und wenn Sie durch den Unfall einen
Gesundheits-Schaden haben.
Die Unfall-Versicherung bezahlt auch,
wenn Sie durch den Beruf krank werden.
Oder wenn Sie durch den Beruf krank werden können.

Zum Beispiel haben Friseure oft Haut-Ausschlag.Das kommt von den vielen chemischen Stoffen.Zum Beispiel von der Haar-Farbe.Die Unfall-Versicherung bezahlt dann Reha.

Die gesetzlichen Unfall-Versicherungen arbeiten in
verschiedenen Berufs-Genossenschaften zusammen.

Wer bekommt Leistungen
aus der Unfall-Versicherung?

Alle Personen, die eine Unfall-Versicherung haben:

  • Arbeit-Nehmer im Beruf
  • Studenten in der Hoch-Schule
  • Schüler in der Schule
  • Kinder im Kindergarten oder in der Kinder-Krippe
  • ehren-amtlich Beschäftigte
  • Blut-Spender
  • Lebens-Retter
  • Personen, die Leistungen zur medizinischen Reha erhalten
  • Personen, die an einer Eingliederungs-Maßnahme teilnehmen,
    Zum Beispiel in einem Berufs-Bildungs-Werk.
  • Personen, die an einer Wieder-Eingliederungs-Maßnahme teilnehmen
    Zum Beispiel in einem Berufs-Förderungs-Werk.
  • Pflege-Personen
  • Bestimmte Selbst-Ständige, zum Beispiel Landwirte.

Regeln für medizinische Hilfen
aus der Unfall-Versicherung

Die medizinischen Hilfen bei einem Unfall oder
Berufs-Krankheit haben Regeln.

Diese Regeln sichern, dass die Behandlung gut ist.Es gibt verschiedene Regeln.

Zum Beispiel:

  • das Durch-Gangs-Arzt-Verfahren
  • das Stationäre Durch-Gangs- Arzt-Verfahren
  • das Verletzungs-Arten-Verfahren (V-A-V)
  • das Schwerst-Verletzungs-Arten-Verfahren (S-A-V)

Das Durch-Gangs-Arzt-Verfahren

Bei einem Arbeits- Unfallmüssen Sie zu einem bestimmten Arzt.Auch bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeitoder von der Arbeit nach Hause.Oder bei einer Berufs-Krankheit.

Der Arzt heißt Durch-Gangs- Arzt.
Das ist ein Unfall-Chirurg
oder Orthopäde.

Der Arzt braucht besondere Fähigkeiten
um als Durch-Gangs-Arzt zu arbeiten.
Er hat eine besondere Genehmigung von den
gesetzlichen Unfall-Versicherungen.

Sie dürfen nicht zu einem anderen Arzt gehen.
Ihr Chef sagt Ihnen, zu welchem Arzt Sie gehen
müssen.

Sie dürfen nur dann zu einem anderen Arzt,
wenn Sie eine Verletzung an den Augen haben.
Oder im Hals oder der Nase oder den Ohren.

Der Durch-Gangs-Arzt stellt fest

  • was dem Patienten fehlt
  • ob die Verletzung von einem Arbeits-Unfall kommt.

Der Durch-Gangs-Arzt versorgt die Verletzung.
Er schreibt einen Bericht über die Verletzung.
Er sagt, welche Ärzte mit-behandeln müssen.

Das Stationäre Durch-Gangs- Arzt-Verfahren

Manchmal ist die Verletzung durch den Unfall so
schlimm, dass Sie ins Kranken-Haus müssen.
Sie dürfen dann nur in ein bestimmtes Kranken-Haus.

Es gibt eine Liste.
Darin steht, in welches Kranken-Haus Sie müssen.
Das kommt darauf an, welche Verletzung Sie haben.
Zum Beispiel am Kopf

Oder am Rücken.
Das Verzeichnis heißt:
Verletzungs-Arten-Verzeichnis.
Darin stehen die Verletzungen.
Und in welchen Kranken-Häusern
die Verletzungen behandelt werden.

Darin steht auch, welches Verfahren angewandt wird.

Das Verletzungs-Arten-Verfahren

Ist die Verletzung schwerer, wird das
Verletzungs-Arten-Verfahren (V-A-V) angewandt.

Der Verletzte muss sofort behandelt werden.
Er wird in einem Kranken-Haus behandelt,
wo man die Verletzungen gut kennt.
Welches Kranken- Haus das ist,
steht im Verletzungs-Arten-Verzeichnis.

Das Schwerst-Verletzungs-Arten-Verfahren (SAV)

Manche Unfälle führen zu sehr schweren Verletzungen.
Die müssen in besonderen Kranken-Häuser
behandelt werden.

Welche Kranken-Häuser das sind,
steht im Verletzungs-Arten-Verzeichnis.
Diese Kranken-Häuser haben besondere Möglichkeiten,
einem Verletzen schnell zu helfen.
Zum Beispiel bei einer Brand-Verletzung.

Die Kranken-Häuser sind auf Unfälle ausgerichtet.
Die Ärzte kennen sich mit Unfällen gut aus.
Sie versorgen den Verletzten sehr gut.

Manchmal gibt es in allgemeinen Kranken-Häusern
auch Unfall-Stationen.
Auf diesen Stationen kennen sich die Ärzte und Pfleger
gut mit Unfällen aus.

Es gibt auch Fach-Kranken-Häuser
für Berufs-Krankheiten.
Die Ärzte dort
kennen sich mit Berufs-Krankheiten sehr gut aus.
Sie können die Berufs-Krankheiten gut behandeln.

Damit ein Kranken-Haus
für die Unfall-Versicherungen arbeiten darf,
muss es besondere Anforderungen erfüllen.

Die Unfall-Versicherungen über-wachen die Behandlung.
Damit der Verletzte schnell gesund wird.
Und damit keine Behinderung entsteht.
Oder die Behinderung nicht so schlimm wird.

Was muss bei einem Arbeits- Unfall
gemeldet werden?

Ihr Chef muss einen Unfall in 3 Tagen
bei der Unfall-Versicherung melden,
wenn Sie einen Unfall auf der Arbeit haben.
Oder auf dem Weg zur Arbeit.
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.

An die Unfall-Versicherung muss gemeldet werden,

  • wenn der Unfall so schwer ist, dass der Verletzte 3 Tage oder länger krank ist.
  • wenn der Arbeit-Nehmer an dem Unfall gestorben ist.
  • wenn ein Schüler einen Unfall hatte
  • oder ein Student.

Was muss bei einer Berufs-Krankheit
gemeldet werden?

Ihr Chef muss der Unfall-Versicherung in 3 Tagen
die Berufs-Krankheit melden.

Auch ein Arzt oder Zahn-Arzt
muss eine Berufs-Krankheit melden.
Wenn der Arzt oder der Zahn-Arzt denkt,
die Krankheit kommt vom Beruf.

Zum Beispiel: Sie arbeiten als Frisör.
Sie gehen zum Arzt wegen Aus-Schlag an den Händen.
Dann kann der Aus-Schlag von den Farben kommen.

Das muss der Arzt der Unfall-Versicherung melden.

Die Kranken-Kassen müssen auch eine Berufs-Krankheit
an die Unfall-Versicherung melden.