Früh-Erkennung und Früh-Förderung als Leistung zur medizinischen Reha
Ihr Kind hat eine Behinderung.
Oder es entwickelt sich nur langsam.
Oder es besteht die Gefahr, dass es behindert wird.
Zum Beispiel nach einer Krankheit.
Dann bekommt Ihr Kind medizinische Reha.
Wichtig: Gehen Sie regel-mäßig
zu den Vorsorge-Untersuchungen.
Damit der Arzt früh erkennen kann,
ob Ihr Kind behindert ist.
Oder ob die Gefahr besteht, dass es behindert wird.
Das schwere Wort dafür ist Früh-Erkennung.
Ihr Kind kann dann früh gefördert werden.
Zum Beispiel durch eine Kranken-Behandlung.
Oder Ihr Kind bekommt Hilfs-Mittel,
zum Beispiel ein Hör-Gerät,
wenn es schlecht hören kann.
Ihr Kind kann eine Sprach-Therapie bekommen,
wenn es schlecht sprechen lernt.
Ihr Kind kann Kranken-Sport bekommen,
zum Beispiel wenn es schlecht laufen kann
oder wenn es die Arme schlecht bewegen kann.
Das schwere Wort dafür ist Früh-Förderung.
Ihr Kind kann Früh-Förderung
gleich nach der Geburt bekommen.
Wenn es nötig ist geht die Früh-Förderung
bis zum Schul-Anfang.
Früh-Förderung machen
- Ärzte
- Psychologen
- Heil-Pädagogen
- Sozial-Arbeiter.
Alle müssen gut zusammen-arbeiten.
Sie beraten mit Ihnen, welche Hilfe Ihr Kind braucht.
Und wie Sie Ihrem Kind selbst helfen können.
Es ist Ihr Recht, dass Ihr Kind die Hilfe bekommt.
Und es ist das Recht von Ihrem Kind,
dass es die Hilfe bekommt.
Die Regeln für die Früh-Förderung
stehen im Sozial-Gesetzbuch 9 in der Regel 26 und 30.
Und in der Regel 55 und 56.
Und im Sozial-Gesetzbuch 5 in der Regel 43a.
- Wege zur Teil-Habe
- Medizinische Reha
- Früh-Erkennung und Früh-Förderung als Leistung zur medizinischen Reha
- Leistungen durch die Kranken-Versicherung
- Leistungen durch die Renten-Versicherung
- Leistungen durch die Unfall-Versicherung
- Leistungen durch die Pflege-Versicherung
- Soziale Entschädigung bei Gesundheits-Schäden
- Leistungen durch die Sozial-Hilfe