Medizinische Reha
Die medizinische Reha beginnt,
wenn Sie eine schwere Krankheit hatten,
zum Beispiel eine Krebs-Operation.
Medizinische Reha hilft auch,
wenn Sie einen Unfall hatten
oder wenn Sie eine Behinderung haben
oder eine Behinderung bekommen können.
Leistungen der medizinischen Reha sollen helfen,
- dass Sie nach einer Krankheit wieder richtig gesund werden,
- dass Sie keine Behinderung bekommen,
- oder dass die Behinderung nicht so schlimm wird,
- oder dass Sie keine Pflege brauchen,
- oder dass Sie weniger Pflege brauchen.
Leistungen der medizinischen Reha sollen helfen,
dass Sie arbeiten können.
Und dass Sie selbst-ständig Leben können.
Das heißt, dass sie am Leben in der Gemeinschaft
teil-haben können.
Leistungen zur medizinischen Reha
Für die medizinische Reha gibt es Regeln.
Die stehen in den Sozial-Gesetz-Büchern.
Leistungen zur medizinischen Reha sind:
- die Behandlung durch Ärzte
und andere Gesundheits-Berufe
- Medikamente
- Verband-Mittel
- Hilfs-Mittel
- Sprach-Therapie
- Arbeits-Therapie
- Psycho-Therapie
- Hilfe bei der Arbeit,
In schwerer Sprache heißt das
stufen-weise Wieder-Eingliederung.
- Selbst-Hilfe z. B. in einer Gruppe.
Behandlung durch Ärzte und Zahn-Ärzte
Die Behandlung kann stationär erfolgen,
das heißt in einem Kranken-Haus
oder in einer Reha-Klinik.
Im Kranken-Haus werden Sie behandelt,
zum Beispiel wenn Sie operiert werden müssen.
Oder wenn Sie so schwer krank sind,
dass sie nur im Kranken-Haus
gut versorgt werden können.
Zum Beispiel wenn besondere Geräte
für die Behandlung nötig sind.
Oder wenn die Behandlung gefährlich werden kann.
Sie können auch in einer Reha-Klinik
behandelt werden.
Zum Beispiel damit Sie nach einer Operation
schnell wieder richtig gesund werden.
Diese Behandlung heißt Anschluss-Heil-Behandlung.
Sie beginnt gleich, wenn Sie aus dem Kranken-Haus
entlassen werden.
Sie können auch ambulant behandelt werden.
Ambulant heißt, Sie gehen zu Ihrem Arzt
in die Sprech-Stunde.
Oder in eine Reha-Klinik nur zur Behandlung.
Nach der Behandlung gehen Sie wieder nach Hause.
Behandlung durch andere Gesundheits-Berufe
Andere Gesundheits-Berufe sind zum Beispiel
- Schwestern und Pfleger im Kranken-Haus
oder in der Reha-Klinik
oder beim Arzt in der Sprechstunde.
- Physio-Therapeuten
Physio-Therapeuten machen zum Beispiel
Massagen
Oder Kranken-Sport.
- Psycho-Therapeuten
Psycho-Therapeuten helfen Ihnen,
wenn Sie seelische Probleme haben.
Zum Beispiel wenn Sie oft Angst haben.
Oder oft traurig sind.
- Logopäden
Logopäden machen Sprach-Therapie,
wenn Sie Probleme beim Sprechen haben.
- Ergo-Therapeuten
machen Beschäftigungs-Therapie.
zum Beispiel üben Sie, mit den Händen zu greifen.
Oder Sie üben selbständig zu leben.
Der Arzt muss die Behandlung verordnen.
Oder der Arzt ist bei der Behandlung dabei.
Was gehört noch zur medizinischen Reha?
Zur medizinischen Reha gehört die Versorgung
- mit Medikamenten
- mit Verband-Mitteln
Das sind zum Beispiel Binden oder Pflaster
- mit Heil-Mitteln
Das sind zum Beispiel Kranken-Sport,
oder Sprach-Therapie
- Psycho-Therapie
Zum Beispiel Hilfe wenn Sie immer traurig sind
oder viel Angst haben.
- mit Hilfs-Mitteln
Zum Beispiel ein Roll-Stuhl,
oder eine Bein-Schiene,
oder ein Hör-Gerät.
- Kranken-Pflege zu Hause
Nach einer Operation müssen Sie vielleicht
noch einen Verband bekommen.
Oder Spritzen.
Das macht eine Schwester bei Ihnen zu Hause.
- Belastungs-Erprobung
Es wird geprüft,
wie lange Sie wieder arbeiten können.
Und was Sie arbeiten können.
- Selbst-Hilfe
Selbst-Hilfe-Gruppen können Geld bekommen.
Mitglieder der Selbst-Hilfe-Gruppe
unterstützen sich gegenseitig.
Sie können dann besser
mit ihrer Krankheit umgehen.
Oder mit ihrer Behinderung.
Und sie können dadurch besser
am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen.
Dafür gibt es eine Gemeinsame Empfehlung
von der B-A-R.
Wer bezahlt Leistungen für die Medizinische Reha?
Medizinische Reha bezahlen
- die gesetzliche Kranken-Versicherung
- die gesetzliche Renten-Versicherung
- die gesetzliche Unfall-Versicherung,
- die Jugend-Hilfe
- die Sozial-Hilfe
- der Staat
Es wird immer geprüft, wer die Leistung bezahlen muss.
Das klären die Leistungs-Träger selbst.
Sie können zum Beispiel Leistungen
bei der Kranken-Versicherung beantragen.
Sie haben ein Rezept für Kranken-Sport.
Aber Sie hatten einen Arbeits-Unfall.
Dann schickt die Kranken-Versicherung das Rezept
an die Unfall-Versicherung.
Die Unfall-Versicherung
bezahlt dann den Kranken-Sport.
Sie können sich auch bei einer
Service-Stelle für Reha beraten lassen.
In den Sozial-Gesetz-Büchern steht,
wer die Leistungen bezahlen muss.
- Wege zur Teil-Habe
- Medizinische Reha
- Früh-Erkennung und Früh-Förderung als Leistung zur medizinischen Reha
- Leistungen durch die Kranken-Versicherung
- Leistungen durch die Renten-Versicherung
- Leistungen durch die Unfall-Versicherung
- Leistungen durch die Pflege-Versicherung
- Soziale Entschädigung bei Gesundheits-Schäden
- Leistungen durch die Sozial-Hilfe