Leistungen durch die Pflege Versicherung

Die Soziale Pflege-Versicherung
gehört zu den Sozial-Versicherungen.
Sie hilft Menschen,
die schwer pflege-bedürftig sind.

Die Pflege-Versicherungist kein Leistungs-Träger für die Reha.

Die Kranken-Versicherung muss erst prüfen,
ob Sie durch medizinische Reha
gesund werden
und keine Pflege brauchen.
Oder weniger Pflege.

Die Renten-Versicherung prüft das auch erst.
In schwerer Sprache heißt das:
Reha vor Pflege.
Erst wenn Reha nicht hilft,
bezahlt die Pflege-Versicherung die Pflege.

Ziele der Pflege-Versicherung

Die Mit-Arbeiter der Pflege-Kassen
müssen Sie beraten.
Zum Beispiel,
welche Leistungen Sie bekommen können.

Die Pflege-Kassen müssen mit den anderen
Leistungs-Trägern zusammen arbeiten.
Damit eine Krankheit früh-zeitig behandelt wird.
Und Sie nicht so schwer krank werden,
dass Sie gepflegt werden müssen.

Oder damit Sie schnell wieder gesund werden.
Und nicht mehr gepflegt werden müssen,
oder weniger Pflege brauchen.
Oder damit Sie gar nicht erst
pflege-bedürftig werden.

Die Pflege-Kassen prüfen,
welche Hilfen dazu notwendig sind.

Diese Leistungen bezahlen die Pflege-Kassen

  • Pflege-Geld.
    Sie bekommen das Geld.
    Davon können Sie Ihre Pflege selbst bezahlen.
    Und selbst bestimmen wer Sie pflegt.
  • Sach-Leistungen.
    Sie suchen sich einen Pflege-Dienst,
    der Sie pflegt.
    Die Pflege-Kasse bezahlt das Geld
    an den Pflege-Dienst.

Wichtig!
Die anderen Leistungs-Träger
müssen mit helfen durch medizinische Reha.
Auch wenn Sie
schon pflege-bedürftig sind.
Damit die Krankheit oder Behinderung
nicht schlimmer wird.
Oder damit Sie
nicht mehr gepflegt werden müssen.

Die anderen Leistungs-Träger
müssen dann die medizinische Reha bezahlen.
Besonders die Kranken-Kassen müssen die
medizinische Reha bezahlen.

Wann bezahlt die Pflege-Versicherung die Reha?

Manchmal stellt die Pflege-Kasse fest,
dass Sie ganz schnell
medizinische Reha brauchen.

Die Pflege-Kasse meldet das
dem Leistungs-Träger,
der die medizinische Reha bezahlen muss.
Meistens sind das die Kranken-Kassen.
Die haben 4 Wochen Zeit.
Dann muss die Reha beginnen.

Bezahlt der Leistungs-Träger nicht,
bezahlt die Pflege-Kasse erst einmal.
Damit Sie schnell die Hilfe bekommen,
die Sie brauchen.

Wer kann Pflege-Leistung bekommen?

Pflege-Leistungen bekommt jeder,
der versichert ist.
Und die Familien-Angehörigen,
wenn Sie eine Familien-Versicherung haben.

Antrag auf Leistungen zur Reha stellen

Sie müssen einen Antrag stellen,
wenn Sie Leistungen von der Pflege-Kasse brauchen.

Sie stellen den Antrag bei der Pflege-Kasse,
die zu Ihrer Kranken-Kasse gehört.
Sind Sie zum Beispiel bei der AOK versichert,
stellen Sie den Antrag bei der Pflege-Kasse
von der AOK.

Wenn Sie privat versichert sind,
stellen Sie den Antrag
bei Ihrer privaten Pflege-Versicherung.

Sie können den Antrag auch
bei anderen Leistungs-Trägern stellen.
Oder auf dem Gemeinde-Amt in ihrem Wohnort.
Oder bei Service-Stellen für Rehabilitation.

Was heißt pflege-bedürftig?

Eine Person ist pflege-bedürftig,
wenn sie ein halbes Jahr Hilfe im Alltag braucht,
oder länger.

Zum Beispiel wenn sie gewaschen werden muss.
Oder nicht mehr selbst essen kann
weil sie körper-behindert ist.

Oder wenn sie sich nicht alleine waschen kann.
Weil sie nicht mehr weiß wie das geht.

Das ist manchmal bei einer Krankheit so.
Die Krankheit heißt Demenz.

Pflege-Bedürftigkeit fest-stellen

Die Pflege-Kasse stellt fest,
ob Sie Pflege brauchen,
und wie viel Pflege Sie brauchen.

Dazu kommt zu Ihnen ein Mit-Arbeiter
vom Medizinischen Dienst der Kranken-Kassen.
Das kurze Wort ist M-D-K.

Der Mit-Arbeiter prüft, welche Hilfe Sie brauchen.
Und wie viel Hilfe Sie brauchen.
Und wie lange Sie die Hilfe brauchen.

Zum Beispiel ob Sie Hilfe beim Waschen brauchen.
Oder beim An- und Ausziehen.
Oder Beim Essen.

Der Mit-Arbeiter prüft auch,
wie gut sie sich bewegen können.
Zum Beispiel, ob sie sich allein
die Haare kämmen können.

Der Mit-Arbeiter prüft,
ob Sie Hilfe im Haus-Halt brauchen
und was Sie nicht allein machen können.
Oder ob Sie gesagt bekommen müssen,
was sie machen müssen.
Weil Sie es vergessen haben.

Was alles dazu gehört, steht im Gesetz.

Der Mit-Arbeiter schaut auch,
wie gut Sie im Alltag zurecht-kommen.

Der Mit-Arbeiter besucht Sie zu Hause.
Oder im Pflege-Heim.
Oder im Kranken-Haus.

Der Mit-Arbeiter schreibt Ihnen,
wann er zu Ihnen kommt.

Pflege-Stufen

Die Pflege-Bedürftigkeit wird in 3 Stufen eingeteilt.

Stufe 1 bekommen Sie,
wenn Sie noch ein wenig allein machen können.
Die Stufe heißt erhebliche Pflege-Bedürftigkeit.

Stufe 2 bekommen Sie,
wenn Sie mehr Hilfe brauchen.
Die Stufe heißt Schwer-Pflege-Bedürftigkeit.

Die Stufe 3 bekommen Sie,
wenn Sie nichts mehr allein machen können.
Die Stufe heißt Schwerst- Pflege-Bedürftigkeit.

Der Mit-Arbeiter vom M-D-K schreibt ein Gutachten.
Das Gutachten schickt er an die Pflege-Kasse.
In dem Gutachten steht,
welche Hilfe Sie brauchen und wie viel.
Das schwere Wort dafür ist
Pflege-Bedürftigkeits-Gutachten.

In dem Gutachten steht auch,
welche Reha Sie machen können.
Das schwere Wort ist Rehabilitations-Empfehlung.
Die Pflege-Kasse richtet sich nach dem Gutachten.

Sie bekommen einen Brief.
Darin steht, welche Pflege-Stufe Sie bekommen,
und wie viel Hilfe Sie brauchen.

In dem Brief steht auch, dass Sie das Recht auf
eine Pflege-Beratung haben.

Wenn Sie es wollen,
kommt ein Pflege-Berater zu Ihnen nach Hause.
Er stellt mit Ihnen persönlich einen Plan auf,
welche Hilfen Sie brauchen,

Zum Beispiel

  • für die Wohnung, damit Sie baden können,
  • oder für die Pflege,
  • oder für die Reha,
  • oder ob Sie Hilfs-Mittel brauchen.

Der Pflege-Berater spricht mit Ihnen darüber,
wer Ihnen helfen soll.

Ihre Angehörigen können Ihnen helfen.
Dann bekommen Sie das Pflege-Geld
von der Pflege-Kasse.

Oder ein Pflege-Dienst kann Ihnen helfen.
Dann bezahlt die Pflege-Kasse das Geld
an den Pflege-Dienst.

Bei der Beratung kann eine Person dabei sein,
zu der Sie Vertrauen haben.
Zum Beispiel Ihr Partner
oder Ihre Kinder.

Sie können das Gutachten bekommen.

Auch ihr Arzt bekommt so einen Brief.
Wenn Sie damit einverstanden sind.

Auch der zuständige Leistungs-Träger wird informiert.
Wenn Sie einverstanden sind.

Sie müssen der Pflege-Kasse sagen,
wenn Sie weniger Pflege brauchen.
Oder wenn Sie mehr Pflege brauchen.
Das heißt, Sie haben eine Mit-Wirkungs-Pflicht.

Wenn der Leistungs-Träger informiert wird,
gilt das als Antrag-Stellung.