Arbeitshilfe – Rehabilitation und Teilhabe psychisch erkrankter und beeinträchtigter Menschen

Aktualisierte Publikation der BAR

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen unserer Zeit. In Deutschland sind etwa 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung jedes Jahr von einer psychischen Erkrankung betroffen, das entspricht rund 17,8 Millionen Menschen. Damit zählen psychische Erkrankungen in Deutschland nach Herz-Kreislauf-, Tumor- und muskuloskelettalen Erkrankungen zu den vier Hauptursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre. Das Thema „Psychische Erkrankungen“ ist aktueller denn je. Das zeigt sich auch bei den Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Der 2019 veröffentlichte DAK-Psychoreport zeigt, dass in Deutschland im Jahr 2018 jeder 18. Arbeitnehmer wegen einer psychischen Erkrankung im Job fehlte. Betroffen waren hochgerechnet 2,2 Millionen Menschen.
Im Gegensatz zu körperlichen Erkrankungen sind die Verläufe bei psychischen Erkrankungen meist langwieriger und häufig nicht linear, sondern zyklisch. Ebenso sind die Grenzen fließend: Zwischen einer psychischen Erkrankung und psychischen Problemen, die (noch) keinen Krankheitswert haben, ist die Grenze nicht einfach und nicht exakt zu ziehen. So können sich schon psychische Probleme ohne Krankheitswert auf die Motivation, die sozialen Beziehungen und auf das Leistungsvermögen negativ auswirken. Fest steht jedenfalls: Ohne entsprechende Abhilfe und im Kontext ungünstiger Lebensbedingungen kann aus einer psychischen Störung eine Erkrankung oder gar Behinderung werden – mit allen damit verbundenen Konsequenzen. Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen zielgerichtete und am individuellen Bedarf orientierte Rehabilitationsmaßnahmen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen abzuwenden, ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und die Lebensqualität trotz bzw. mit der Erkrankung zu erhalten.
Das gegliederte Sozialleistungssystem bietet ein breites Spektrum an Hilfemöglichkeiten. Es ist daher wichtig, dass die zur Verfügung stehenden Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation eingesetzt werden, sie noch stärker bekannt gemacht werden und die Umsetzung aktiv vorangetrieben wird.
Mit der überarbeiteten Arbeitshilfe stellt die BAR eine Praxishilfe für die Planung, Beantragung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen für Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Verfügung. Sie wendet sich vor allem an die Reha-Fachkräfte bei den Rehabilitationsträgern, aber auch an weitere Personen, Berufsgruppen und Institutionen, die an der Rehabilitation von Menschen mit psychischen Erkrankungen beteiligt sind. Auch für Betroffene selbst können die Ausführungen eine Hilfe sein.
Die Arbeitshilfe der BAR gibt es als kostenfreien Download und sie kann in der Print-Version bestellt werden.
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