AOK Baden-Württemberg

Beratung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes

Die AOK Baden-Württemberg beschäftigt seit knapp 45 Jahren staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Die Entscheidung, diese Berufsgruppe und damit Soziale Arbeit zu etablieren, fußte auf dem ehemaligen Rehabilitationsangleichungsgesetz von 1974. Sie sah auch die Koordination von notwendigen, sinnvollen rehabilitativen Maßnahmen vor.

Angekommen im 21. Jahrhundert, ist die Soziale Arbeit bei der AOK Baden-Württemberg durch ein ganzes Rechtsbündel aus verschiedenen Sozialgesetzbüchern und seit 2019 als Satzungsleistung für alle Versicherten der Kranken- und Pflegeversicherung der AOK Baden-Württemberg legitimiert (www.aok.de/pk/strukturverwaltung/satzung-pflegekasse-krankenkasse). Die Teilhabeberatung ist heute Standard in der täglichen Arbeit und in allen Beratungen durch den Sozialen Dienst.

Aber nicht nur die rechtlichen Grundlagen haben sich weiterentwickelt, sondern auch das fachliche, sozialpädagogische Selbstverständnis. Erkrankte, Pflegebedürftige oder Angehörige mit einem komplexen individuellen Versorgungsbedarf werden im Sozialen Dienst der AOK Baden-Württemberg mitunter durch die Methoden Case und Care Management (Versorgungsplanung) unterstützt. Zur Versorgungsplanung gehört das Analysieren der Ausgangssituation der Betroffenen, Planung, Beraten, Begleiten und Koordinieren von leistungs- und trägerübergreifenden Maßnahmen und Zielen, ganz im Sinne der Teilhabeberatung.

Dies geschieht allerdings unabhängig davon, ob zu Beginn einer Beratung bereits ein Rehabilitationsanliegen vorliegt. Der Soziale Dienst hat einen klaren Auftrag und eine klare Funktion: Unterstützung individuelle Krankheitsverarbeitung, Orientierung im komplexen Gesundheits- und Sozialleistungssystem (Lotsenfunktion), Stabilisierung einer bedarfsgerechten Versorgung im Netzwerk des Sozialraums mit dem Ziel, Fehl-, Über- und Unterversorgung zu vermeiden. Das Angebot ist dabei kostenfrei und stets freiwillig. Die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes bei der AOK Baden-Württemberg unterliegen einer besonderen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und arbeiten deshalb nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Versicherten mit internen Schnittstellen und externen Netzwerkpartnern zusammen.

Das BTHG hat Soziale Arbeit in der AOK gestärkt

Ziel war und ist es, zusätzlich die Teilhabe an der Gesellschaft, am Arbeitsleben, sowie an der Bildung gemeinsam mit weiteren Rehabilitationsträgern herzustellen und dadurch die Lebensqualität und soziale Teilhabe zu steigern. Durch das 2018 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Soziale Arbeit innerhalb der AOK Baden-Württemberg weiter gestärkt, die Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern sollte vereinfacht werden.

Die Versorgungsgestaltung innerhalb des Sozialen Dienstes wird stets mit dem Blick der Ganzheitlichkeit durchgeführt, um die Partizipation und Selbstbestimmung der Hilfesuchenden zu stärken, weshalb in allen Begleitungen von einer Teilhabeberatung gesprochen und eine Teilehabeplanung geprüft und bei Bedarf umgesetzt wird.

Wir als AOK Baden-Württemberg möchten unseren Versicherten in ihrer schwierigen Lebenssituation beiseite stehen und bedarfsgerechte Lösungen finden. Strukturierte und vertrauensvolle Netzwerkarbeit ermöglicht es, Lösungsideen im Sinne der Wünsche und Bedarfe der (chronisch) Erkrankten, von Behinderung bedrohten oder bereits behinderten Menschen umzusetzen, schnellere Versorgung zu initiieren, Doppelstrukturen abzubauen und Synergieeffekte zu erzeugen. Dies könnte allerdings noch besser gelingen! Durch die transparente Benennung von Ansprechpersonen, z. B. auf der Seite www.ansprechstellen.de, könnte schneller und unbürokratischer auf die Beteiligten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zugegangen werden. Die AOK Baden-Württemberg wünscht sich eine Intensivierung der professionellen, strukturierten Zusammenarbeit sowohl mit Rehabilitations- und Leistungsträgern als auch mit Leistungserbringern.

Weitere Informationen zum Sozialen Dienst sowie Kontaktdaten finden Sie unter www.aok.de/bw/sozialer-dienst