Praktische Umsetzung der RPK-Empfehlungsvereinbarung

Mit der im Jahr 2024 überarbeiteten RPK-Empfehlungsvereinbarung wurde ein Leistungsrahmen geschaffen, der die Zusammenarbeit der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe in Reha-Einrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen regelt. 

Zur Umsetzung dieses konzeptionellen Rahmens in einer einheitlichen Versorgungsstruktur von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, sind nun Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung erarbeitet worden. Darin wird detailliert beschrieben, wie Interessentinnen und Interessenten Zugang zu einer RPK-Leistung erhalten und wie Akteurinnen und Akteure, die sich mit der Durchführung einer RPK-Leistung befassen, Informationen über Inhalte eines Gutachtens, Anforderungen an das Berichtwesen und die Qualitätssicherung erhalten.