Reha-Info 04/2013 - Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,

Stichwort „demografische Entwicklung unserer Gesellschaft“: schon im Jahr 2015 wird die Zahl der Erwerbsfähigen um 6 Millionen geringer sein als heute. In 25 Jahren wird jede/r dritte Bürger/in Deutschlands über 60 Jahre alt sein. Diese und andere Zahlen deuten auf tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten hin. Die Frage nach der Zukunft des deutschen Gesundheits-  und Sozialleistungssystems wird zunehmend vor dem Hintergrund dieses demographischen Wandels diskutiert.

Die Verschiebungen im  Altersaufbau der Bevölkerung werden spürbare Folgen haben. Dies zeigt sich deutlich im Bereich von Reha und Teilhabe. Die Bedeutung von Leistungen der Rehabilitation wird noch weiter steigen: so zeigt eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung, dass die geburtenstarken Jahrgänge in ein Alter kommen, in dem Krankheit und Rückgang der Leistungsfähigkeit verstärkt  auftreten. Deshalb steigt der Reha-Bedarf: um wieder fit zu werden, müssen mehr als eine Million Beschäftigte in Behandlung – das sind 25 Prozent mehr als im Jahr 2005. Besonders drastisch sind die Zunahmen im Bereich der psychischen Störungen.

Alle Anstrengungen lohnen sich, um den Grundsatz „Reha vor Rente“ umzusetzen und  Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Zum einen aus Sicht der betroffenen Menschen selbst, für die Teilhabe am Arbeitsleben Vorrang vor Rente hat; zum anderen aber auch aus gesellschaftspolitischer Perspektive. Einer Untersuchung des Prognos-Instituts zufolge erhält die Gesellschaft mit jedem in die Reha investierten Euro fünf Euro zurück. Der Erfolg setzt ein modernes, flexibles Rehamanagement voraus, indem die Bedürfnisse und Vorstellungen von Menschen mit Behinderung einbezogen werden müssen.

Wer allen gleiche Chancen einräumen will, braucht ein System, mit dem er auf die Persönlichkeit jedes Einzelnen, seine Prägungen, seine Bedürfnisse und Vorstellungen eingehen kann. Dieses Prinzip der Personenzentrierung spielt in der Arbeit der BAR und ihrer Mitglieder eine zentrale Rolle – darin spiegeln sich letztlich auch die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention wider.

 

Ihre Helga Seel
Geschäftsführerin der BAR