Vorstand der BAR tagt in Frankfurt am Main
2 große Drittmittelprojekte, 3 abgeschlossene Vorhaben, 11 neue Projekte und deren Zusammenhänge mit den aktuellen politischen Themen – eine Herausforderung für das Zeitmanagement und ausgefüllte Stunden mit gut gepackten Inhalten, in denen sich der Vorstand der BAR am 24. April 2014 in Frankfurt am Main mit richtungsweisenden Themen befasste.
In seinem mündlichen Bericht steckte der Vorsitzende Ingo Nürnberger den thematischen und politischen Rahmen für die intensiven Beratungen und notwendigen
Entscheidungen ab. Die Aufgaben aus dem Orientierungsrahmen der BAR für 2013 bis
2015, Veranstaltungen zu Trägerübergreifenden Beratungsstandards im April 2014 in
Mainz und unter der Überschrift „Sozialhilfe meets Sozialversicherung“ im Februar 2014 in Münster, die anstehende Reform in der Eingliederungshilfe, Evaluationsvorhaben des BMAS zum SGB IX und zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK, die Demografi estrategie der Bundesregierung, ein Drittmittelprojekt zur Bedarfsfeststellung in der berufl ichen Rehabilitation, eine neue
Gemeinsame Empfehlung zur Bedarfserkennung und Teilhabeplanung, zentrale Themen wie Beratung, Fallmanagement und Zusammenarbeit sowie ein weiteres Drittmittelprojekt für die Konzeptionierung eines Trägerübergreifenden Wissensportals – miteinander verbunden und in Beziehung gebracht wurden Zusammenhänge deutlich und mögliche Ausrichtungen sichtbar. Die Mitglieder der BAR nutzten ihre Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützten die aktuellen Vorhaben. Damit kann ein Folgeprojekt beim BMAS beantragt werden, das als “Basiskonzept für die Bedarfsermittlung in der berufl ichen Rehabilitation“ an die vorherige Prüfung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie anschließt. Neben der konzeptionellen Entwicklungsarbeit und der Nutzung der ICF legt der Vorstand hier den Fokus auf die praktische Nutzbarkeit der Ergebnisse im Handeln der Reha-Träger. Das Basiskonzept soll Bezugspunkte für praktisches Handeln formulieren, gemeinsame Anforderungen an die Bedarfsermittlung der Akteure beschreiben und Unterstützung für die Durchführung von Bedarfsermittlungsprozessen bieten. Es hat dabei
■ sozialrechtliche Grundanforderungen operationalisiert aufzunehmen,
■ konzeptuelle Grundlagen für Bedarfsermittlungsprozesse unter Nutzung des
bio-psycho-sozialen Modells bereitzustellen
sowie
■ eine Toolbox mit einer Verknüpfung des bio-psycho-sozialen Modells mit zur
Bedarfsermittlung verwendeten Instrumenten und Verfahren herzustellen.
Mit einer transparenten Auswahl zielführender Instrumente/Verfahren der Bedarfsermittlung wie auch einheitlicher Grundlagen für eine Struktur der Ergebnisse
einzelner Bedarfsermittlungsschritte könnten Bedarfsermittlungsprozesse für die Akteure insgesamt erleichtert und die Möglichkeiten der Partizipation von Leistungsberechtigten weiter verbessert werden.
Auch die Präsentation der „Konzeptionierung eines Trägerübergreifenden Wissensportals“ war Anlass für den Vorstand, um in Bezug auf die Umsetzung des Vorhabens in einen intensiven Austausch zu kommen. Herausgestellt wurde hier der Mehrwert für alle Mitwirkenden, die sich mit Informationen aus ihrem Trägerbereich einbringen können und dafür Zugang zu den Informationen aller anderen Reha-Träger
erhalten. Gerade für die primäre Zielgruppe der Reha-Berater und der Mitarbeiter in Gemeinsamen Servicestellen kann hier Wissen generiert und zugänglich gemacht werden, um trägerübergreifend und umfassend arbeiten zu können.
Weitere Entscheidungen des Vorstandes ermöglichen die Erreichung von Projektzielen wie z. B. Veranstaltungen der BAR im betrieblichen Kontext, die Überarbeitung einer Arbeitshilfe zur stufenweisen Wiedereingliederung und von ICF-Praxisleitfäden, Veröff entlichungen in leichter Sprache sowie eine Neukonzeptionierung des Wegweisers für Ärzte und weiterer Fachkräfte in der Rehabilitation.