Im Reha-Prozess: Durchführung von Leistungen zur Teilhabe

Eine Vielzahl von Leistungen, Einrichtungen und Dienstleistern, regionalen Akteuren und Angeboten: Die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe ist der wesentliche Schritt im Reha-Prozess, in dem durch eine eng verzahnte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation rund zwei Millionen Menschen im Jahr die für sie bestmögliche Beratung, Behandlung und Unterstützung erhalten. Sie ist allerdings auch geprägt von zahlreichen Hürden und Barrieren innerhalb der Institutionen, zwischen den Professionen und in den  Verwaltungsabläufen. Man spricht dann gerne von Koordinations- und Reibungsverlusten im  Behandlungsverlauf von Reha-Maßnahmen. Und gleichzeitig und Vernetzung um diese zu vermeiden.

Eine erfolgreiche Durchführung von Reha-Maßnahmen hängt zudem von unterschiedlichen Perspektiven ab. „Experten“ planen, steuern und vollziehen zwar den Behandlungsablauf, aber sie müssen sich auch auf die Sichtweise anderer, hier der Menschen mit Behinderung, einlassen. Denn niemand weiß besser, was für ihn
notwendig ist, als der Betroffene selbst, Stichwort: Personenzentrierung. Verstehen alle Beteiligten dasselbe? Haben sie die gleichen Vorstellungen, wie eine erfolgreiche Reha-Maßnahme zu gestalten ist? Hier sind sicherlich auch schon während der Teilhabeplanung entsprechende Meilensteine zu setzen. Die Durchführung muss eine Lösung sein, die passt, möglichst in jedem individuellen Fall. Nur durch sektorübergreifende Prozesssteuerung, ein notwendiges Maß an Standardisierung und verbesserter Kommunikation, lassen sich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlungsabläufe gewährleisten. Im Mittelpunkt muss dabei eine intensive Kooperation und Kommunikation auf Augenhöhe stehen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Verständnis aller Beteiligten und ihrer Arbeitsprozesse. Eine erfolgreiche Rehabilitation hängt nicht so sehr von der Maßnahme selbst ab, als von der Gesamtheit aller Abläufe und deren reibungslosen Verläufen. Die erfolgreiche Durchführung von Leistungen zur Teilhabe als einem Abschnitt des Reha-Prozesses, setzt eine optimale Verzahnung der Leistungen und eine effiziente Kommunikation zur Abstimmung der Akteure untereinander voraus. Der Unterstützungs- und Gestaltungsauftrag der BAR spiegelt sich auch in dem Arbeitsfeld zur Durchführung von Leistungen.

Vorhaben der BAR 2016-18

Rahmenempfehlungen ambulante medizinische Rehabilitation
Seit 2001 sind auf Ebene der BAR insgesamt sieben indikationsspezifische Rahmenempfehlungen für die ambulante medizinische Rehabilitation erarbeitet worden. Jedem Werk steht ein allgemeiner Teil vor, der indikationsübergreifende Grundsätze und Anforderungen an die Qualität der Angebote beschreibt und 2015 aktualisiert wurde. Für den Zeitraum 2016 – 2018 stehen die Überarbeitungen zunächst folgender Indikationsspezifischer Teile an: Neurologie, Muskuloskeletale Erkrankungen und Kardiologie.


Berufsbezogene medizinische Rehabilitation
Insbesondere mit der Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) der Deutschen  Rentenversicherung und der Arbeitsplatzbezogenen Muskuloskeletalen Rehabilitation (ABMR) der Gesetzlichen Unfallversicherung liegen neue trägerspezifische Konzepte und darauf basierende Angebote vor, mit der die Arbeitsplatzorientierung in den Mittelpunkt der medizinischen Rehabilitation rückt.
Erstmals werden diese und weitere, ähnliche Ansätze auf trägerübergreifender Ebene aufgegriffen und auf ihre Unterschiede und Vorteile zu weiteren Angeboten untersucht und vorgestellt. Die Beratungsergebnisse einer Expertenrunde sollen aufbereitet und zugänglich gemacht werden, um so die Perspektiven  berufsbezogener medizinischer Rehabilitation zu stärken und weiteren Zielgruppen zu vermitteln.

Arbeitshilfen

Behandlung und Rehabilitation uerschnittgelähmter Menschen
Ausgehend von dem „Konzept zur trägerübergreifenden umfassenden Behandlung und Rehabilitation querschnittgelähmter Menschen“ aus dem Jahr 2007 erfolgt eine Standortbestimmung über aktuelle Behandlungs-und Rehabilitationsangebote und die Perspektiven in der Versorgung dieser Zielgruppe.
Über ein geeignetes Format, z. B. in Form eines Expertengesprächs, wird die BAR dieses Thema neu aufbereiten und die Wiederaufnahme der trägerübergreifenden Fachdiskussion in Anknüpfung an die vorhandenen Ausarbeitungen vorbereiten, durchführen und zur weiteren Nutzung sichern und zugänglich machen.


Schlaganfall
Die derzeitige Arbeitshilfe Schlaganfall ist im Jahr 1998 veröffentlicht worden. Insofern ist die Notwendigkeit der Aktualisierung sowohl im Layout als auch inhaltlich ersichtlich. Neben der konzeptionellen Verankerung des bio-psycho-sozialen Gesundheitsmodells, der ICF sowie der Grundgedanken der UN-BRK sind darüber hinaus Erkenntnisse und Entwicklungen der letzten Jahre aus der Kuration, Rehabilitation und Prävention sowie aktueller gesellschaftlicher und epidemiologischer Kontexte aufzubereiten und in die Arbeitshilfe einzubeziehen.
Das Spektrum zeigt einen Ausschnitt der Vorhaben, die die BAR in den nächsten Jahren bearbeiten wird, hier besonders die Themen, die unmittelbar die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe betreffen.
Diese und andere Vorhaben mit Leben zu füllen und in der Praxis umzusetzen, ist eine Gemeinschaftsaufgabe der BAR und ihrer Mitglieder, aber auch aller anderen Akteure, die in der Verantwortung für die Erreichung der Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen stehen.