Editorial Reha-Info 4/2017
Aus den Armutsberichten der Bundesregierung ist regelmäßig ersichtlich, dass Menschen mit Behinderung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung überdurchschnittlich oft in prekäre Lebenssituationen geraten. Betrachtet man die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, dann ist das in der UN-BRK formulierte Ziel eines inklusiven Arbeitsmarkes noch in weiter Ferne. Menschen mit Behinderung leben im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung mit einem deutlich höheren Armutsrisiko. Die Arbeitslosenquote ist mehr als doppelt so hoch; die Erwerbsquote in Deutschland zeigt ein ähnliches Bild: Sie liegt für Menschen mit Behinderung bei 49 %, für die Nichtbehinderten bei 80 %.
Die Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist daher dringend geboten. Erwerbstätigkeit unter fairen Bedingungen ist das vorrangige Ziel. Am Arbeitsmarkt gelten dafür Gestaltungskriterien, die sich nicht nur an den Menschen mit Behinderung als Arbeitnehmer richten, sondern auch an den Arbeitgeber. Nur wenn beide zufrieden sind, wird die Inklusion dauerhaft gelingen.
Mit den beschäftigungspolitischen Aktivitäten des Nationalen Aktionsplans, wie beispielsweise der „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“, sollen sowohl die Beschäftigungssituation als auch die Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden. Und das Bundesteilhabegesetz ist angetreten, die Rechte der Menschen mit Behinderung weiter zu entwickeln. Um die Lebenslage Erwerbsarbeit und Einkommen für Menschen mit Behinderung vernünftig auszubauen, ist die Gestaltung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unerlässlich. Unterstützungsmodelle sind vorhanden: Integrationsprojekte, Arbeitserprobung oder Budget für Arbeit. Sie müssen nur personen- und passgenau ausgestaltet sein.
Ich grüße Sie herzlich
Ihre Helga Seel
Geschäftsführerin der BAR