50 Jahre BAR – ein kleiner Abriss
Partizipation und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Personenzentrierung, Reha vor Rente und Pflege, UN- Behindertenrechtskonvention: Grundsätze, die heute selbstverständlich sind, hatten vor 50 Jahren noch nicht diesen hohen Stellenwert.
Ende der 1960er Jahre wuchs die Kritik an der Selbstverwaltung, die Reha-Träger verstrickten sich in Kompetenzstreitigkeiten und die Rehabilitation steuerte insgesamt in stürmischer See. Trotz günstiger wirtschaftlicher Lage sollte der Regelungsbereich der Selbstverwaltung im Rahmen eines neuen Arbeitsförderungsgesetzes beschnitten werden. Der Zergliederung des Systems musste entgegengewirkt, die Schnittstellenproblematik und Zuständigkeitsstreitigkeiten angegangen werden. Zeit zum Handeln: Unter dem Druck des Gesetzgebers stellten sich die Reha-Träger der Kritik und planten den Aufbau einer neuen Organisation. „Stiftung zur Förderung der Rehabilitation“ oder „Rehabilitations-GmbH zur Förderung von Rehabilitationseinrichtungen“ sollte sie heißen. Auch eine „Bundesagentur für Rehabilitation“ war im Rennen. Am Ende wurde am 6. Februar 1969 bei einer Versammlung in Bonn die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) als „gemeinsame Plattform“ der Reha-Träger gegründet, um die Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem zu gestalten und sicherzustellen.
In den folgenden Jahren ging es dann um die Stärkung rechtlicher Grundlagen (z. B. 1974 Reha-Angleichungsgesetz). Politisch aber galt weiter das Leitbild der Fürsorge. Erst in den 1980er Jahren und zunehmend in den 1990er Jahren kam die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in den Fokus der politischen Debatte. Kooperation, Konvergenz und Koordination – die drei „Ks“ aus dieser Zeit prägen bis heute das Handeln der BAR.