Aktivitäten zum bzw. nach Ende einer Leistung zur Teilhabe
- 25. Wie kann zum Ende einer Rehabilitationsleistung ein nahtloser Übergang zwischen Leistungen verschiedener Reha-Träger gesichert werden? Paragraphen: Insb. §§ 84 ff. i. V. m. § 12 Abs. 7, §§ 52, 62 ff. GE RP - Stichwörter: Nahtloser Übergang, Bedarfserkennung, Antragshinwirkung, Teilhabeplanung
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