Bedarfsermittlung
- 12. Splitten (§ 15 Abs. 1 SGB IX) oder Beteiligen (§ 15 Abs. 2 SGB IX) - wann macht ein Reha-Träger was? Paragraphen: §§ 29 bis 31 GE RP - Stichwörter: Bedarfsermittlung (Trägermehrheit), Antragssplitting, Beteiligung Reha-Träger
- 13. Wann erfolgt eine Beteiligung nach § 15 Abs. 2 SGB IX? Paragraph: § 31 GE RP - Stichwörter: Bedarfsermittlung (Trägermehrheit), Beteiligung Reha-Träger
- 14. Wann erfolgt ein erweitertes Splitting nach § 29 Abs. 5 GE Reha-Prozess? Paragraphen: § 29 Abs. 5, § 30 GE RP - Stichwörter: Bedarfsermittlung (Trägermehrheit), Antragssplitting
- 15. Wie werden Bedarfe nach "fremden Leistungsgesetzen" ermittelt? Paragraphen: § 26 Abs. 2, § 27 i. V. m. §§ 35 ff. GE RP - Stichwort: Bedarfsermittlung (Trägermehrheit)
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