Zuständigkeitsklärung
- 4. Wann liegt ein nach § 14 Abs. 1 SGB IX fristauslösender Antrag vor?Paragraphen: § 19 Abs. 2 und 3 GE RP – Stichwörter: Antrag (Fristbeginn)
- 5. Was ist zu tun, wenn ein neuer Bedarf nach Antragstellung erkannt wird?Und innerhalb welcher Frist werden zusätzlich erkannte Bedarfe in einem Gesamtantrag zusammengeführt?
Paragraphen: Insb. § 25 GE RP – Stichwörter: Erkennen neuer Bedarf, Antrag (Fristbeginn)
- 6. Weiterleiten (§ 14 SGB IX) oder andere Reha-Träger einbinden (§ 15 SGB IX): Wann macht ein Reha-Träger was?Und warum handelt es sich dabei nach der GE Reha-Prozess um Vorgehensweisen in verschiedenen Phasen des Reha-Prozesses?
Paragraphen: Insb. §§ 20 ff., 29 ff. GE RP – Stichwörter: Festlegung leistender Reha-Träger, Bedarfsermittlung bei Trägermehrheit
- 7. Turboklärung (§ 14 Abs. 3 SGB IX) und erweitertes Splitting (§ 29 Abs. 5 GE Reha-Prozess): Wann macht ein Reha-Träger was?Paragraphen: § 24 und § 29 Abs. 5 GE RP - Stichwörter: Festlegung leistender Reha-Träger, Antragssplitting, Turboklärung
- 8. Sind Weitergaben von Anträgen zwischen Reha-Trägern mit gleichem Dienstsitz Weiterleitungen nach § 14 SGB IX?Paragraphen: § 21 Abs. 2, § 22 Abs. 2 GE RP - Stichwörter: Festlegung leistender Reha-Träger, Begründete Weiterleitung
- 9. Was muss ein Reha-Träger bei der Weiterleitung nach § 14 SGB IX beachten?Paragraphen: § 21 Abs. 3 GE RP - Stichwörter: Festlegung leistender Reha-Träger, begründete Weiterleitung
- 10. Welche Rechte und Pflichten haben Reha-Träger bei der „Turboklärung“ (§ 14 Abs. 3 SGB IX)?Paragraph: § 24 GE RP - Stichwörter: Festlegung leistender Reha-Träger, Turboklärung
- 11. Ein Reha-Träger ist nach seinem Leistungsgesetz insgesamt unzuständig, doch die Frist zur Zuständigkeitsklärung ist bereits abgelaufen. Was ist zu tun?Paragraphen: u. a. § 21 Abs. 1, §§ 27, 29 ff. GE RP - Stichwörter: Festlegung Leistender Reha-Träger, Bedarfsermittlung, Kostenerstattung
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