Leistungen durch die Renten-Versicherung
Was macht die Renten-Versicherung?
Die Rentenversicherung bezahlt
für die medizinische Versorgung
und für die Förderung bei der Arbeit.
Die Renten-Versicherung will,
dass Sie weiter arbeiten können.
Und dass Sie noch keine Rente brauchen.
Das heißt in der schweren Sprache:
Die Reha hat Vor-Rang vor der Rente.
Wann bezahlt die Renten-Versicherung
Leistungen zur Teil-Habe an der Arbeit?
Die Renten-Versicherung bezahlt Leistungen
zur Teilhabe an der Arbeit
- wenn sie nicht mehr arbeiten können
weil Sie krank sind.
- wenn Sie nur noch wenig arbeiten können
weil Sie krank sind,
oder weil Sie behindert sind.
- wenn die Gefahr besteht,
dass Sie nur noch wenig arbeiten können
weil Sie krank sind,
oder weil Sie behindert sind.
- wenn Sie Ihren Arbeits-Platz behalten können,
auch wenn Sie nur noch wenig arbeiten können.
Die Renten-Versicherung bezahlt Leistungen
zur Teil-Habe an der Arbeit
- wenn Sie mindestens 15 Jahre
Renten-Versicherung bezahlt haben.
- wenn Sie Rente bekommen weil Sie krank sind,
- oder weil sie behindert sind.
- wenn Ihr Ehe-Mann gestorben ist
oder Ihre Ehe-Frau
und wenn Sie dadurch eine Rente bekommen
Manchmal bezahlt die Renten-Versicherung auch,
wenn Sie nicht 15 Jahre versichert waren.
Und wenn Sie krank werden oder behindert.
Die Renten-Versicherung bezahlt dann,
damit Sie noch keine Rente brauchen.
Es gibt noch einige Regeln,
wann die Renten-Versicherung Leistungen bezahlt.
Lassen Sie sich beraten.
Wann bezahlt die Renten-Versicherung
keine Leistungen zur Teil-Habe an Arbeit?
Die Renten-Versicherung bezahlt nicht
wenn eine andere Versicherung die Reha bezahlen muss.
Zum Beispiel
- wenn Sie einen Unfall bei der Arbeit hatten.
- wenn Sie eine Krankheit haben durch Ihre Arbeit,
- wenn Sie Alters-Rente bekommen,
- oder wenn Sie im Gefängnis sind.