Leistungen durch die Unfall-Versicherung
Ziele der Unfall-Versicherung
Die Unfall-Versicherung bezahlt Leistungen
wenn Sie einen Arbeits-Unfall hatten.
Oder wenn Sie eine Berufs-Krankheit haben.
Zum Beispiel bezahlt die Unfall-Versicherung:
- die Kosten für den Arzt,
- die Zeit im Kranken-Haus,
- eine Kur,
- die Kranken-Behandlung,
- Pflege-Leistungen,
- Hilfen am Arbeits-Platz,
- Hilfen im Alltag,
- persönliches Budget.
Leistungen von den Unfall- Versicherungen sollen
- Krankheit und Behinderung vermeiden,
- Krankheit und Behinderung mildern,
- die Folgen von Krankheit und Behinderung mildern,
- helfen, dass Kinder nach einem Unfall
in die Schule gehen können,
- helfen, dass Erwachsene
einen Arbeits-Platz haben, - helfen, dass eine Person im Alltag gut zurecht kommt,
- helfen, dass eine Person am Leben in der Gesellschaft teil-nehmen kann,
- Pflege-Leistungen bezahlen,
- Heil-Behandlungen mit bezahlen,
- Hilfen am Arbeits-Platz mit bezahlen.
- Hilfen im Alltag mit bezahlen.
Wann bezahlt die Unfall-Versicherung
Leistungen zur Teil-Habe an der Arbeit?
Die Unfall-Versicherung zahlt
bei einem Arbeits-Unfall.
Oder wenn Sie einen Unfall
auf dem Weg zur Arbeit hatten.
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.
Die Unfall-Versicherung zahlt auch,
wenn Sie eine Berufs-Krankheit haben.
Oder von einer Berufs-Krankheit bedroht sind.
Die Unfall-Versicherung bezahlt nur,
wenn der Unfall durch die Arbeit entstanden ist.
Und wenn Sie durch den Unfall
Einen Gesundheits-Schaden haben.
Die Unfall-Versicherung bezahlt auch,
wenn Sie durch den Beruf krank werden.
Oder wenn Sie durch den Beruf
krank werden können.
Zum Beispiel haben Friseure oft Haut-Ausschlag.
Das kommt von den vielen chemischen Stoffen.
Zum Beispiel von der Haar-Farbe.
Die Unfall-Versicherung bezahlt dann
Leistungen zur Teil-Habe an der Arbeit.
Wer bekommt Leistungen
aus der Unfall-Versicherung?
Alle Personen,die eine Unfall-Versicherung haben:
- Arbeit-Nehmer im Beruf
- Studenten in der Hoch-Schule
- Schüler in der Schule
- Kinder im Kindergarten
oder in der Kinder-Krippe - ehren-amtlich Beschäftigte
- Blut-Spender
- Personen,
die anderen Menschen das Leben retten
und dabei einen Unfall haben,
- Personen, die an einer
Eingliederungs-Maßnahme teilnehmen,
zum Beispiel in einem Berufs-Bildungs-Werk
- Personen, die an einer
Wieder-Eingliederungs-Maßnahme teilnehmen,
zum Beispiel in einem Berufs-Förderungs-Werk.
- Pflege-Personen
- Bestimmte Selbst-Ständige,
zum Beispiel Landwirte.