Soziale Entscheidungen bei Gesundheits-Schäden
![Ausrutschen ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Ausrutschen](/fileadmin/_processed_/b/3/csm_image173_b739eca613.png)
Ziele im Entschädigungs-Recht
Die soziale Entschädigung
hilft bei Gesundheits-Schäden.
Zum Beispiel bei einem Unfall im Wehr-Dienst.
Oder bei einem Gesundheits-Schaden
durch eine Impfung.
![Doktor ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Doktor](/fileadmin/_processed_/6/6/csm_image041_bf5660859c.png)
Der Schaden muss anerkannt sein.
Das heißt, ein Arzt muss den Schaden fest-stellen.
![Verwaltung ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Verwaltung](/fileadmin/_processed_/d/9/csm_image179_07362502b3.png)
Die Entschädigung bezahlt das Versorgungs-Amt.
Oder das Landes-Versorgungs-Amt.
![Sachbearbeiter ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Sachbearbeiter](/fileadmin/_processed_/5/4/csm_image273_4dc73fcd66.png)
Sie bekommen Hilfe, damit Sie wieder arbeiten können.
Sie müssen einen Antrag stellen
bei der Haupt-Fürsorge-Stellen.
Oder der Fürsorge-Stelle in Ihrem Wohn-Ort.
Wer bekommt Leistungen?
Im Bundes-Versorgungs-Gesetz (B-V-G) steht,
wer Entschädigungs-Leistungen bekommt.
Das sind zum Beispiel:
- Kriegs-Opfer
- Angehörige von Kriegs-Opfern
- Wehr-Dienst-Opfer
- Angehörige von Wehr-Dienst-Opfern