Gemeinsame Empfehlung „Förderung der Selbsthilfe“ überarbeitet
Selbsthilfe leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung. In Selbsthilfegruppen finden sich von einer Krankheit betroffene Menschen und ihre Angehörige zusammen. Aufgrund der eigenen Betroffenenkompetenz gibt die Selbsthilfe wertvolle und unverzichtbare Impulse auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, wie sie die UN-Behindertenrechtkonvention fordert.
Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen unterstützen Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung der Folgen ihrer Krankheit. Ihre Angebote sind während des gesamten Rehabilitationsprozesses von Bedeutung und tragen so zur dauerhaften Sicherung des Rehabilitationserfolgs bei.
Nach § 13 SGB IX sollen die Rehabilitationsträger zur Sicherung der Zusammenarbeit Gemeinsame Empfehlungen vereinbaren. Die Gemeinsame Empfehlung „Förderung der Selbsthilfe“ erläutert wie und in welchen Umfang Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation und, Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, gefördert werden. Die Gemeinsame Empfehlung „Förderung der Selbsthilfe“ ist bereits vor fast acht Jahren in Kraft getreten.
In der überarbeiteten Fassung wurde der Gedanke der Inklusion aus der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Neben den finanziellen Möglichkeiten zur Förderung der Selbsthilfe, insbesondere durch die gesetzlichen Krankenkassen und die gesetzliche Rentenversicherung, werden jetzt auch infrastrukturelle und ideelle Unterstützungsmöglichkeiten der Selbsthilfe berücksichtigt, die von allen Vereinbarungspartnern geleistet werden können.
Das Zustimmungsverfahren zur Gemeinsamen Empfehlung "Förderung der Selbsthilfe" wird voraussichtlich Ende August abgeschlossen werden. Die Empfehlung wird dann rückwirkend zum 1.5.2012 in Kraft treten.