In der Werkstatt - Reform der Eingliederungshilfe
Der jahrelange Reform-Prozess im Kontext der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat im Sommer 2012 wieder Fahrt aufgenommen. So wollen Bund und Länder mit den neuen Vorgaben des Fiskalpaktes „unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten und In-Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst“.
Der Gegenstand des Werkstattgesprächs zur Reform der Eingliederungshilfe am 22. Oktober 2012 in Hannover war ein Grundlagenpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“.
Gemeinsam mit ca. 60 Verbändevertreterinnen und -vertretern wurde auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Sozialministerien Rheinland-Pfalz und Niedersachsen in vier Arbeitsgruppen diskutiert. Neben Fragen der Zuordnung von Leistungen und dem Themenkomplex Vertragsrecht, standen dort Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben und der Bedarfsermittlung im Zentrum der Aufmerksamkeit.
Für das System der sozialen Sicherung sind insbesondere Überlegungen zur Gesamtverantwortung für die Steuerung von Teilhabeleistungen durch einen einzelnen Träger (hier der nachrangige Träger der Sozialhilfe) von besonderer Brisanz. Neben einer nachholenden und daher grundsätzlich vollziehbaren Modernisierung des SGB XII, wiegt die noch unzureichende Verknüpfung mit dem SGB IX und seinem trägerübergreifenden Ansatz schwer. So braucht das anspruchsvolle aber für die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen notwendige Zusammenspiel aller Leistungsträger auch gemeinsame Regelungen und Empfehlungen aller Leistungsträger. Noch losgelöst von der Frage, wie realistisch daher ein solch isoliertes Vorhaben in seiner Umsetzung überhaupt ist, scheinen die Qualifizierungsbedarfe und Kostenfolgen auf jeden Fall immens zu sein. Es verwundert daher nicht, dass die meist vorrangigen Träger der Sozialversicherung solche Überlegungen ablehnen.
Am Ende des Tages stand die Frage im Raum: Was kommt nach dem Werkstatttermin? Mit Blick auf die Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern, den Ländern untereinander und das schon absehbare Ende der laufenden Legislaturperiode wird die große Fahrt wohl nicht mehr angetreten werden. Bei aller Notwendigkeit sich auf den Weg zu machen besteht so vielleicht die Chance, die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe auch als Impuls für das Teilhaberecht insgesamt zu nutzen.