Qualität der Arbeit in den Gemeinsamen Servicestellen sichern
Zwei Jahre nach Verabschiedung der Rahmenvereinbarung „Gemeinsame Servicestellen“ ist ein weiterer Baustein für trägerübergreifende Beratung entstanden – konkrete Regelungen zur Qualitätssicherung in den Gemeinsamen Servicestellen.
Der Grundstock wurde bereits in der Rahmenvereinbarung gelegt. Darin erklären die Rehabilitationsträger ihre Absicht, auf Ebene der BAR bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen in der Qualitätssicherung zu schaffen. Diese Selbstverpflichtung haben die Rehabilitationsträger jetzt aufgegriffen und in der Arbeitsgruppe „Gemeinsame Servicestellen“ unter Mitwirkung der Verbände der Leistungserbringer und Verbände von Menschen mit Behinderung ein Papier zur Qualitätssicherung entwickelt.
Mit der Qualitätssicherung in den Gemeinsamen Servicestellen soll ein bundesweit einheitliches Niveau der Beratung gesichert, regelmäßig überprüft und kontinuierlich verbessert werden. Die optimale Unterstützung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen sowie von Betrieben in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe ist der Anspruch. Daneben werden eine Reihe von weiteren Zielen im Rahmen der Qualitätssicherung verfolgt:
· eine effizientere Einzelfallbearbeitung,
· die Steigerung der Kundenzufriedenheit,
· die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Gemeinsamen Servicestelle,
· die Fortentwicklung der Zusammenarbeit innerhalb des Teams der Gemeinsamen Servicestelle sowie
· die Vernetzung mit den weiteren Akteuren im Reha-Geschehen.
Die einzelnen Qualitätsaspekte in der Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen wurden in den Bereichen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zusammengefasst. Indikatoren konkretisieren diese anhand von Merkmalen und machen sie somit überprüfbar. Daneben wurde eine Vielzahl von Instrumenten für die Qualitätssicherung in den Gemeinsamen Servicestellen erarbeitet und zusammengestellt.
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist das Schlagwort: die Qualitätssicherung in den Gemeinsamen Servicestellen wird kontinuierlich weiterentwickelt. Hierfür findet auf Ebene der BAR ein regelmäßiger Informationsaustausch statt. Dadurch soll die erreichte Qualität gesichert und gleichzeitig das Dienstleistungsangebot der trägerübergreifenden Rehabilitationsberatung durch die Gemeinsamen Servicestellen stetig verbessert werden.
Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2013 in Kraft. Getragen werden sie von der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der BIH. Auch einzelne Landkreise als Träger von Gemeinsamen Servicestellen und die Mehrzahl der Bundesländer haben der Ergänzung zur Rahmenvereinbarung zugestimmt.