Maßnahmen der Reha-Träger zur Umsetzung der UN-BRK
„Was können wir tun?“ Diese Frage stellte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) gemeinsam mit ihren Mitgliedern, nachdem das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) am 26. März 2009 für Deutschland verbindlich geworden war. Das gehandelt werden muss ist unbestritten. Denn trotz zahlreicher Gesetze und Regelungen erfahren auch die in Deutschland rund 9,6 Millionen lebenden Menschen mit einer Behinderung noch immer Einschränkungen der Teilhabe im Alltag.
Ziel war es daher einen trägerübergreifenden Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Konventions-Vorgaben im Bereich des Rehabilitationswesens zu erstellen. Damit sollten die Anforderungen der UN-BRK an die Rehabilitation, die u.a. in Artikel 26 UN-BRK festgelegt sind, auf Ebene der BAR und ihrer Mitglieder langfristig sichergestellt werden.
Den Ausgangspunkt bildete ein Workshop zur Umsetzung des Artikels 26 UN-BRK „Habilitation und Rehabilitation“auf der REHACARE 2010 in Düsseldorf. Gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, wurden dort Erwartungen und Vorschläge zu ausgewählten Handlungsfeldern erörtert. An der Diskussion beteiligten sich neben Menschen mit Behinderung auch Vertreter/-innen der Kranken‑, Renten- und Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.
Das Ergebnis der anschließenden Beratungen und Diskussionen auf Ebene der BAR war ein umfangreicher Maßnahmenkatalog. Er beinhaltet „Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Bereich Rehabilitation“ und fokussiert dabei zunächst die drei Handlungsfelder
· Bewusstseinsbildung
· Barrierefreiheit und
· Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch, insbesondere auf europäischer Ebene.
Die Erarbeitung orientierte sich an den Vorgaben der deutschen Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-BRK. Auch die Inhalte des Nationalen Aktionsplans des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Umsetzung der UN-BRK wurden berücksichtigt. Die vereinbarten Maßnahmen sind so angelegt, dass die ausgewählten Handlungsfelder für den Bereich Rehabilitation kontinuierlich umgesetzt und ggf. erweitert werden.
Nun gilt es, gemeinsam die geplanten Aktivitäten auf Ebene der BAR und der Rehabilitationsträger umzusetzen. Die BAR hat hierzu bereits erste Schritte unternommen. Sie wird die trägerübergreifende inklusive Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe beharrlich verfolgen und sich dafür einsetzen, das Ziel der Inklusion über das bereits Erreichte hinaus kontinuierlich voranzutreiben.
Die Broschüre steht als Download unter www.bar-frankfurt.de zur Verfügung und kann über die Geschäftsstelle der BAR bezogen werden.