Mitglieder der BAR - Die Bundesländer

Die Bundesländer als Mitglieder der BAR nehmen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes über die Kriegsopferfürsorge ihre Aufgabe als Reha-Träger wahr. Auch spielen sie bei der Reform der Eingliederungshilfe über die Träger der überörtlichen Sozialhilfe eine wichtige Rolle. Darüber hinaus müssen die Bundesländer bei den auf Ebene der BAR vereinbarten Gemeinsamen Empfehlungen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihr Benehmen erteilen.

Vertreterinnen und Vertreter der Länder engagieren sich in den Gremien, sowie in den Arbeits- und Projektgruppen der BAR. Hier sehen sie auch die ideale Plattform, um ihr vielfältiges Engagement für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen einzubringen und weiter zu gestalten. Dabei ist es für die BAR wichtig, dass sie als Bundesorganisation über die Bundesländer einen regionalen Bezug in ihrer Arbeit verankert. Das führt auch zu einem verstärkten Engagement  und verschiedenen Aktivitäten der BAR in den Regionen, wie etwa bei der Fachtagung „Sozialversicherung meets Sozialhilfe“ im Februar in Münster  oder in der regelmäßigen Teilnahme an der Fachmesse und -kongress consozial in Nürnberg, einer Veranstaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.  

Die Aufgaben der Länder am Beispiel Bayern

Der Freistaat Bayern engagiert sich in vielfältiger Weise für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, sei es als originärer Träger von Leistungen der Rehabilitation im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben oder in der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, sei es durch Unterstützung der Rehabilitationsträger, z.B. der Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Die Politik für Menschen mit Behinderung ist ein herausragendes Thema der bayerischen Sozialpolitik. Bayern bekennt sich uneingeschränkt zur UN-Behindertenrechtskonvention mit ihrer zentralen Zielsetzung der Inklusion. Inklusion bedeutet für uns, dass Menschen mit und ohne Behinderung miteinander leben und arbeiten, lernen und wohnen - und zwar von Anfang an. Wir wollen ein Bayern, in dem alle Menschen - egal ob mit oder ohne Behinderung – teilhaben und ein selbstbestimmtes Leben führen können - ganz nach dem Motto "Mitten drin statt nur dabei!". Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung unter der Federführung des Sozialministeriums im intensiven Dialog mit den Verbänden und dem Landtag einen bayerischen Aktionsplan zur Inklusion erarbeitet. Schwerpunkte des Aktionsplans sind

  • Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen und die Achtung ihrer Rechte, ihrer Würde und ihrer Fähigkeiten. Das Sozialministerium führt hierzu aktuell eine Kampagne zur Inklusion durch. Hierfür wurde eine eigene Homepage geschaffen - www.Inklusion-in-Bayern.de. Gleichzeitig wurde ein Flyer herausgegeben, der Inklusion erläutert. Zudem hat das Sozialministerium am 02.06.2014 einen sog. „Miteinanderpreis“ für gute inklusive Beispiele in allen Regierungsbezirken ausgeschrieben.
  • Eine inklusive Bildung auf allen Ebenen, begonnen in der frühesten Kindheit. Schon der bisherige Integrationsauftrag der Kindertageseinrichtungen beschreibt den Weg zur Inklusion. Zur Verdeutlichung wurde dies im Gesetz klargestellt.
  • Die Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu enthält der Aktionsplan ein ganzes Bündel an Maßnahmen, u.a. die Umsetzung des Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“ durch die Maßnahmen „Berufsorientierung individuell“ (Übergang von der allgemeinbildenden Schule in das Arbeitsleben) und die Förderung der Integration schwerbehinderter Jugendlicher und älterer Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Auch für die zunehmende Zahl älter werdender Menschen mit Behinderung enthält das Konzept zukunftsgerichtete Maßnahmen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung möglichst auch im Alter ein Leben in vertrauter Umgebung und in ihrem bisherigen Wohnumfeld zu ermöglichen.
  • Die freie Wahl des Wohnumfeldes ist ein zentrales Anliegen der UN-BRK. Der „Runde Tisch – Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern“ hat deshalb Eckpunkte erarbeitet, um die Entwicklung hin zu individuellen, wohnortnahen und inklusiven Wohnformen zu unterstützen.
  • Entscheidende Grundlage für die Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen ist Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz hat hier wesentliche Verbesserungen gebracht. Jedem Bürger müssen Zugänge barrierefrei offen stehen zu Wohnen, öffentlichen Gebäuden, Verkehr, Information, Kultur. Ergänzt wird der Aktionsplan in diesem Punkt durch ein Programm, mit dem Bayern bis zum Jahr 2023 im gesamten öffentlichen Raum barrierefrei werden soll.
  • Der doppelten Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung muss noch wirksamer begegnet werden. Hierzu enthält der Aktionsplan insbesondere im Bereich der Gewaltprävention und -intervention neue Maßnahmen.
  • Die Eingliederungshilfe muss zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung weiterentwickelt werden und der Bund muss sich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen. Mit seiner Bundesratsinitiative „Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes“, die am 22.03.2013 vom Bundesrat angenommen wurde (BR-Drs. 282/12), hat Bayern den politischen Diskussionsprozess um eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nachhaltig vorangetrieben und den Grundstein für die Aussage im Koalitionsvertrag gelegt, dass der Bund mit Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes die Eingliederungshilfe um 5 Mrd. € entlasten wird. Bayern unterstützt daher auch weiterhin nachhaltig den Prozess der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes.