Verfahrenslotsen als Bindeglied der Eingliederungshilfe

Beratung. Unterstu?tzung. Begleitung.

Seit dem 1. Januar 2024 besteht die Verpflichtung der Jugendämter das Angebot der Verfahrenslotsen gem. §10b SGB VIII vorzuhalten. Die rechtlichen Formulierungen geben hierbei einen großen Spielraum hinsichtlich der Ausgestaltung dieser Aufgabe. In zwei Absätzen wird hier der Anstoß zur inklusiven Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe vorangebracht, der viele Aufgaben bereitstellt.

Einerseits sollen junge Menschen und ihr Umfeld eine Beratung, Begleitung und Unterstützung im Antragsverfahren der Eingliederungshilfe durch die Verfahrenslotsen erhalten und andererseits soll eine Unterstützung der Verwaltung für die Zusammenlegung der Eingliederungshilfen auf kommunaler Ebene geboten werden. Ab dem Jahr 2028 sollen alle jungen Menschen in der Jugendhilfe verankert werden, dies unabhängig, ob eine (drohende) Behinderung vorliegt oder nicht – die inklusive Jugendhilfe soll nun nach Jahrzenten der Forderungen endlich entstehen.

Nach mehrmalig verschobenen Veröffentlichungsdaten des Referentenentwurfs liegt dieser nun vor. Der Grundstein für ein gutes und inklusives Bundesgesetz wurde damit gelegt. Nun gilt es die Umsetzung – auch durch Länderrecht – zu strukturieren und selbstverständlich die Fachkräfte mitzunehmen. In vielen Städten und Kommunen wurde das Angebot der Verfahrenslotsen bereits für junge Menschen installiert. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde hierfür ein eigenes Sachgebiet gegründet, das interdisziplinär aufgestellt ist und bereits jetzt schon Stolpersteine ausfindig gemacht hat. Bevor die Verfahrenslotsen überhaupt gestartet sind, wurde hier eine Umfrage mit Fachkräften und Familien durchgeführt.

Es wurde benannt, dass lange Bearbeitungszeiten und Intransparenz negative Punkte waren. Besonders die Übergänge von einem Leistungsträger zu einem anderen zeigen hier die Schwierigkeiten einer lückenlosen Bedarfsdeckung, denn oftmals ist nicht bekannt, dass ein neuer Antrag gestellt werden muss oder welcher Träger zuständig ist.

Verfahrenslotsen helfen zu sortieren und die richtigen Ansprechpersonen ausfindig zu machen. Die bestehenden rechtlichen Regelungen sind auch für Fachkräfte nicht immer zu durchschauen, daher ist es nicht verwunderlich, dass junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung teilweise keine
Kenntnisse über Unterstützungsangebote der Eingliederungshilfe haben oder sich nicht zutrauen diese zu beantragen. Für die Landeshauptstadt Düsseldorf stand schon im letzten Jahr fest, dass Sozialhilfe und Jugendhilfe zusammengehören. Aus diesem Grund wurde auch das Amt für Soziales und Jugend geschaffen, ein Zusammenschluss des ehemaligen Jugendamts und des Amts für Soziales. Der enge Austausch zwischen den noch getrennten Bereichen im Zusammenwirken mit den Verfah-renslotsen ergibt einen konstruktiven Austausch und eine Planung mit gemeinsamen Absprachen. Die gemeinsame Aufgabe besteht jedoch nicht nur darin, ein offenes Konzept der Eingliederungshilfe für die Klientinnen und Klienten zu erstellen, sondern auch darin, die Fachkräfte aktiv in diesen Prozess mit einzubinden.

Die bereits angesprochenen unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und Verfahren zeigen die Grenzen der derzeitigen Umsetzung. Es werden verschiedene Unterlagen und Informationen benötigt. Gleichartige Verfahrensabläufe sind somit derzeit noch nicht umsetzbar. In Düsseldorf wird an einem gemeinsamen Eingangsmanagement gearbeitet. Hiermit soll es sich erübrigen, dass schon zur Antragsstellung eine Einordnung stattfinden muss. Die Einordnungen werden dann von den beiden Bereichen der Eingliederungshilfe vorgenommen. Für die Klientinnen und Klienten gibt es dann nur noch eine Eingliederungshilfe. Die Verfahrenslotsen arbeiten mit den Klientinnen und Klienten an passenden Lösungen und zeigen die weiteren Hindernisse an den jeweiligen Stellen auf.

Tim Sassen, Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (B. A.), Sachgebietsleiter Verfahrenslotsen im Amt für Soziales und Jugend, Landeshauptstadt Düsseldorf