Reha ermöglichen, wann immer sie sinnvoll ist

4 Fragen an Markus Frenzer

1. Für welche Patientinnen und Patienten mit welchen Krankheits- und Behandlungsverläufen kommt nach der akutstationären Behandlung eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme als weitergehende Leistung in Frage?

Nach einer akutstationären Behandlung kommt eine medizinische Rehabilitation für viele in Frage, abhängig von ihrer Erkrankung und dem weiteren Behandlungsbedarf. Unser Indikationsspektrum umfasst dabei vor allem Rehabilitation für orthopädisch, neurologisch, kardiologisch, onkologisch sowie psychosomatisch Erkrankte, beispielsweise nach Hüft- oder Kniegelenksoperationen, Wirbelsäulen- oder Bandscheibeneingriffen, aber auch nach einem Schlaganfall oder Herzinfarkt. Auch in der onkologischen Nachsorge bietet die ambulante Reha eine gute Unterstützung für die körperliche und psychische Rekonvaleszenz.

Grundsätzlich haben sowohl stationäre als auch ambulante Rehabilitationsmaßnahmen ihre Berechtigung. Stationäre Reha ist dann sinnvoll, wenn Patientinnen oder Patienten einen höheren Pflegebedarf haben oder ihren Alltag zu Hause nicht ohne Unterstützung bewältigen können. In den meisten Fällen, vor allem bei Erkrankungen, bei denen der Übergang in den Alltag oder die berufliche Wiedereingliederung im Vordergrund stehen, ist die ambulante Reha jedoch die richtige Wahl. Sie wird insbesondere zunehmend bevorzugt wegen der Möglichkeit, die Genesung ohne längere Trennung vom sozialen und beruflichen Umfeld voranzutreiben.

2. Wie organisieren Sie den Übergang von der Akutbehandlung in die Rehabilitation in Ihrer Organisation?

Um den Übergang von der Akutbehandlung zur Rehabilitation optimal zu gestalten, setzen wir auf eine frühzeitige und regelmäßige Kommunikation. In vielen Fällen stehen wir bereits vor der Reha im Austausch mit den niedergelassenen und Klinik-Ärztinnen und -Ärzten, um die Weiterbehandlung detailliert abzustimmen. Eine Besonderheit unserer ambulanten Rehabilitation ist die räumliche Nähe zu vielen Akutkliniken, was eine schnelle und effiziente Überleitung ermöglicht. Darüber hinaus pflegen wir eine intensive Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialdiensten und dem Entlassmanagement, um die administrative Abwicklung möglichst reibungslos zu gestalten. Ein weiterer Aspekt unserer Arbeit ist das regelmäßige Feedback aus der Rehabilitation an die operierenden Ärztinnen und Ärzte, was nicht nur der Therapieoptimierung dient, sondern auch die Qualität der Nachsorge sicherstellt.

3. Wo liegen die größten Herausforderungen in diesem Übergangsbereich?

Eine der größten Herausforderungen in diesem Übergangsbereich ist die punktgenaue Übernahme zum richtigen Zeitpunkt. Während stationäre Reha-Einrichtungen oft durch die Verfügbarkeit von Betten eingeschränkt sind, bietet die ambulante Reha den Vorteil, dass wir Patientinnen und Patienten zeitnah und ohne physische Aufnahmebeschränkungen aufnehmen können. Dies ermöglicht uns, den optimalen Zeitpunkt für den Reha-Start flexibel zu gestalten, was den Behandlungserfolg maßgeblich beeinflusst. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Abstimmung zwischen Akut- und Reha-Medizinerinnen und -Medizinern, um sicherzustellen, dass die Therapie nahtlos fortgeführt wird, ohne dass es zu Verzögerungen oder Lücken im Behandlungsverlauf kommt.

4. Haben Sie Ideen für Prozessverbesserungen oder zur Re-Organisation der Versorgung an der Schnittstelle akut/rehabilitativ?

Zur Verbesserung der Prozesse an der Schnittstelle zwischen Akut- und Rehabilitationsmedizin sehe ich vor allem Potenzial in der verstärkten Kooperation zwischen beiden Bereichen. Ein Beispiel wäre die Implementierung einer „Bedside-Diagnostik“, bei der Reha-Medizinerinnen und -Mediziner die Patientinnen und Patienten bereits im Akutkrankenhaus beurteilen, um den Übergang in die Reha gezielt vorzubereiten. Auch gemeinsame Visiten, sowohl während des Krankenhausaufenthaltes als auch während der Rehabilitation würden den Prozess verbessern. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vereinfachung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger. Deren Regularien sollten stärker an die individuelle Situation angepasst werden, sodass eine Reha genau dann möglich ist, wenn sie aus medizinischer Sicht nach der Akutbehandlung am sinnvollsten ist – unabhängig rechtlicher Fristen.