Stärkung von Rehabilitation und Teilhabe

Trägerübergreifende Ansätze für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

In Deutschland besteht ein hoher Bedarf an Fachkräften, nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung. Aus einem Fachkräfteengpass, der aktuell etliche Regionen und Branchen betrifft, könnte sich ein übergreifender Fachkräftemangel entwickeln. Das IAB rechnet damit, dass die Anzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Menschen jedes Jahr alterungsbedingt um bis 400.000 Personen schrumpft.1 Neben den Potenzialen der digitalen und ökologischen Transformation, der Entwicklung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Menschen oder der Zuwanderung, kann eine weitere Stärkung des Systems der Rehabilitation und Teilhabe einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen leisten. So können ausgebildete und eingelernte Fachkräfte dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen und gehen nicht verloren. Allein im Jahr 2023 wurden rund 180.000 Anträge auf Erwerbminderungsrente bewilligt.

Die Erarbeitung gemeinsamer Grundsätze zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit durch die BAR verbessert nicht nur den Ablauf und die Ergebnisse der Rehabilitation für die Betroffenen oder macht das Zusammenspiel der Träger im gegliederten System geschmeidiger. Wenn die Zusammenarbeit der Reha-Träger gut gelingt, profitiert vielmehr auch der Arbeitsmarkt von einer effektiveren und leistungsfähigeren Reha. Das alles sind gewichtige Gründe für das BMAS, gemeinsam mit der BAR daran zu arbeiten, dem Versprechen des Bundesteilhabegesetzes „Leistungen, wie aus einer Hand“ zu gewähren, noch näher zu kommen.

Gemeinsamer Grundantrag

Ein wichtiges Projekt ist die Entwicklung und Erprobung des Prototyps eines Gemeinsamen Grundantrags. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum gemeinsamen Antragsformular und somit zu einem bürgerorientierten One-Stop-Ansatz in der Rehabilitation. Der Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen kann mit dem Antrag für viele Menschen mit Beeinträchtigungen deutlich vereinfacht werden.

Neben der Verbesserung der Teilhabe hat das Projekt aus Sicht des BMAS auch einen Vorbild- und Leuchtturmcharakter bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltung. Herausragend sind der inklusive Ansatz und die aktive Beteiligung aller Projektbeteiligten und Betroffenen. Noch vor Ablauf des Projekts 2025 sollen daher die Vorbereitungen für eine nahtlose erste Modellerprobung getroffen werden.

Folgeforschung zu den Ergebnissen des Teilhabeverfahrensberichts

Der Teilhabeverfahrensbericht ist ohne Zweifel ein Erfolg. Die Zahlen generieren für Bürgerinnen und Bürger, Bund und Länder Transparenz, und für die Träger liefern sie wichtige Informationen und Impulse für Steuerungsansätze. Besonders erfreulich ist die hohe Teilnahmequote der Reha-Träger.
Der Bericht zeigt zum Beispiel, dass bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes noch nicht in allen Bereichen ein befriedigendes Niveau erreicht wurde. Aus den Kennzahlen des Berichts lässt sich ablesen, dass etwa das trägerübergreifende persönliche Budget im Berichtszeitraum 2022 lediglich in 321 Fällen deutschlandweit erfasst wurde. Auch gab es lediglich 7.430 trägerübergreifende Teilhabeplanungen. Das BMAS möchte die Instrumente Trägerübergreifende Teilhabeplanung und Persönliches Budget auf Grundlage dieser Kennzahlen näher untersuchen. Zum persönlichen Budget wurde bereits eine Ausschreibung veröffentlicht und zur Umsetzung der Teilhabeplanung das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW) als Rahmenvertragspartner beauftragt. Bei beiden Projekten geht es vor allem darum, die Hindernisse in der Anwendung herauszuarbeiten, um dann der Frage nachgehen zu können, wie diese Instrumente in der Praxis besser genutzt werden können. Bezogen auf das Instrument der Teilhabeplanung sollen bereits im Herbst 2024 erste Ergebnisse vorliegen. Mit Ergebnissen zum Persönlichen Budget ist im Herbst 2025 zu rechnen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein aktuelles Vorhaben des BMAS, bei dem auch die BAR und die Reha-Träger eine wichtige Rolle spielen, betrifft die Überlegungen zur Stärkung des BEM. Das BEM setzt präventiv, das heißt frühestmöglich an und bietet Beschäftigten Hilfen an, nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit wieder Anschluss an ihre berufliche Tätigkeit zu finden, und dient auch der Fachkräftesicherung. Der Koalitionsvertrag sieht eine Stärkung des BEM vor. Das BMAS erarbeitet in einem dialogorientierten Prozess einen Regelungsentwurf mit folgenden Handlungsansätzen:

  • Der Zugang zum BEM soll gestärkt und die Inanspruchnahme erhöht werden.
  • Die Qualität des BEM und der Informationshilfen soll verbessert werden.
  • Arbeitgeber sollen bei der Anwendung des BEM stärkere Unterstützung erfahren.
  • Die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte soll erhöht werden.

Fazit

Ein leistungsfähiges, transparentes und trägerübergreifend zum Wohle der Betroffenen ausgerichtetes Reha-System kann – gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen – einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen.