Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Informationsangebot REHADAT trägt zu inklusivem Arbeitsmarkt bei

Das Recht auf Teilhabe an beruflicher Ausbildung und Arbeit ist ein völkerrechtlich verbrieftes Menschenrecht und eines der zentralen Ziele des SGB IX sowie der UN-Behindertenrechtskonvention. Bis zur vollständigen Umsetzung der selbstverständlich inklusiven Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben besteht allerdings noch Handlungsbedarf. Auftrag und Ziel des digitalen Informationsangebots REHADAT ist es, durch Aufklärung und Information zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beizutragen.


Viele Gründe sprechen dafür, den Arbeitsmarkt inklusiv zu gestalten. Das Recht auf Arbeit ist ein weltweit anerkanntes Grundbedürfnis und Menschenrecht, und Inklusion dient der Fachkräftesicherung. Demnach müssen sich Unternehmen früher oder später der Herausforderung stellen, ihre Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten.

Der 2023 erschienene Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK resümiert, dass die Ziele im Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung noch nicht vollständig erreicht sind. Folglich ist es nach wie vor angezeigt, „mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit SchwerbehinDas derung zu ermöglichen“ (BMAS, 2023).

Eine Voraussetzung zur Erreichung eines inklusiven Ausbildung- und Arbeitsmarkts ist, Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien und bedürfnisorientierten Zugang zu Informationen zu bieten, die ihnen die selbstbestimmte Gestaltung ihrer beruflichen Teilhabe erlauben. Ebenso müssen Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen ausbilden und beschäftigen wollen, dies auf unkomplizierte Art und Weise tun zu können.

Dazu braucht es beispielsweise Verbesserungen bei der Sichtbarkeit, Bündelung und Beschleunigung der bestehenden Unterstützungsangebote. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Einrichtung der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)“, die bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen helfen.

Wichtig wäre außerdem, jene Unternehmen für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen, die derzeit nur teilweise oder noch keine schwerbehinderten Menschen ausbilden oder beschäftigen. Diese gilt es, mit positiven Beispielen zu überzeugen und zu zeigen, wie Inklusion zum Gewinn für alle Beteiligten werden kann. REHADAT wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“ (§ 161 SGB IX). Die digitale Plattform ist kostenlos und barrierefrei zugänglich. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen und an alle, die sich für berufliche Inklusion einsetzen und interessieren.

Alle wichtigen Informationen zum Thema werden auf ihr kontinuierlich gesammelt und über verschiedene Formate zielgruppengerecht aufbereitet und geteilt. Somit steht REHADAT auch für eine stärkere Sichtbarkeit des Themas und bietet zahlreiche Schnittstellen für den Austausch und die Vernetzung aller interessierten Akteure

REHADAT liefert Antworten auf solche und ähnliche Fragen:

  • Wie wirken sich unterschiedliche Behinderungen am Arbeitsplatz aus?
  • Welche Aus- und Weiterbildungsangebote gibt es?
  • Wie wird behinderungsgerechte Arbeits-(platz)-gestaltung umgesetzt?
  • Welche Hilfsmittel und technischen Arbeitshilfen unterstützen am Arbeitsplatz?
  • Wie kann Barrierefreiheit im Arbeitsumfeld hergestellt werden?
  • Welche Gesetze und Urteile sind maßgeblich für berufliche Teilhabe und Inklusion?
  • Was versteht man unter der Ausgleichsabgabe und warum gibt es sie?
  • Welche Förderleistungen kommen infrage?
  • Welche Leistungsträger und Leistungserbringer sind zuständig?
  • Welche Adressen, Initiativen und Beratungsstellen helfen weiter?

Um Barrieren bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen möglichst abzubauen, dokumentiert das Portal „REHADAT – Gute Praxis“ konkrete und realistische Beispiele aus Unternehmen, die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen bereits erfolgreich umgesetzt haben.

Die Beispiele zeigen detailliert die realistischen Auswirkungen von Behinderungen am Arbeitsplatz sowie die vielfältigen Möglichkeiten bei der behinderungsgerechten und individuellen Gestaltung von Arbeit einschließlich der eingesetzten Hilfsmittel, Förderwege und Zuschüsse. Sie wollen zur Nachahmung anregen und dazu beitragen, dass Inklusion in der Arbeitswelt noch selbstverständlicher wird.

Maisun Lange, Referentin im Cluster Berufliche Teilhabe und Inklusion bei REHADAT, Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.

Weitere Informationen unter:
www.rehadat.de