Qualifikationsanforderungen
Leitung Funktionstraining
Funktionstraining ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation. Die neuen „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“ machen transparent, welche Qualifikationen für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen vorausgesetzt werden. Die Anerkennung von Qualifikationen wird damit bundesweit und trägerübergreifend geregelt. Wie im Rehabilitationssport schon seit Jahren der Fall, wird hierdurch die Einheitlichkeit der Anerkennungspraxis und damit auch die Qualität gefördert. Die Qualifikationsanforderungen sind zum 1. August 2024 als Anlage zur „Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining“ (2022) in Kraft getreten. Die beiden Fachpublikationen „RPK-Empfehlungsvereinbarung“ und „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“ können Sie kostenlos in unserem BAR-Shop downloaden und auch als Printversion bestellen.