RPK-Empfehlungsvereinbarung

Überarbeitete Neufassung 2024

Aktuell gibt es in Deutschland über 60 RPK-Einrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Dabei werden Leistungen der medizinischen
Rehabilitation (medizinische Phase) mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Phase) kombiniert. Die trägerübergreifend abgestimmte Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe in Reha-Einrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Die RPK-Empfehlungsvereinbarung schafft einen trägerübergreifenden und konzeptionellen Rahmen, um die Grundlagen für eine einheitliche Versorgungsstruktur von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sicherzustellen. Gleichzeitig dient die Vereinbarung den Leistungserbringern als vereinbarter Leistungsrahmen.