9. Was muss ein Reha-Träger bei der Weiterleitung nach § 14 SGB IX beachten?
§ 21 Abs. 3 GE RP - Stichwörter: Festlegung leistender Reha-Träger, begründete Weiterleitung
Nach § 14 Abs. 1 SGB IX i. V. m. § 21 Abs. 3 GE Reha-Prozess muss der erstangegangene Reha-Träger, der den Antrag weiterleitet
- vorab seine eigene Zuständigkeit inhaltlich prüfen.
- mögliche Zuständigkeiten anderer Reha-Träger inhaltlich prüfen.
Hinweis: Der Umfang dieser Zuständigkeitsprüfung ist in § 20 GE Reha-Prozess geregelt. Mögliche Zuständigkeiten anderer Reha-Träger werden danach auf Ebene der Leistungsgruppen (§§ 5, 6 SGB IX) geprüft. - den Antrag an den nach seiner Auffassung zuständigen Reha-Träger weiterleiten.
- der Weiterleitung bereits vorliegende Unterlagen beifügen.
- sicherstellen, dass die Weiterleitung als solche erkennbar ist.
- schriftlich begründen, dass eine inhaltliche Prüfung der Zuständigkeit erfolgt ist und weshalb er seine eigene Zuständigkeit verneint und den Weiterleitungsadressaten für zuständig erhält.
- die antragstellende Person schriftlich über die Weiterleitung informieren.
Hintergrund
Anforderungen an eine Weiterleitung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind im Gesetz zum Teil nicht ausdrücklich geregelt und waren bereits Gegenstand der Rechtsprechung (siehe z. B. LSG NDS-Bremen, 07. 10.2015, L 2 R 6/14). Zur Sicherung eines verlässlichen und verbindlichen Vorgehens bei der Zusammenarbeit haben die Reha-Träger auf dieser Grundlage in § 21 Abs. 3 GE Reha-Prozess trägerübergreifende Standards für die Weiterleitung vereinbart.
Praxistipps
- Wie leitet ein Reha-Träger einen Reha-Antrag rechtskonform, zügig und mit allen wichtigen Informationen weiter? Trägerübergreifende Musterformulare u.a. zur Weiterleitung nach § 14 Abs. 1 SGB IX helfen weiter.
- Informationen zu datenschutzrechtlichen Anforderungen, gibt es in der Arbeitshilfe Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess.
- Bis wann ist eine Weiterleitung nach § 14 Abs. 1 SGB IX möglich? Der BAR-Fristenrechner ermöglicht die Berechnung relevanter Fristen im Reha-Prozess.
- Wo gibt es Kontaktdaten, um einen anderen Reha-Träger vor einer Weiterleitung zu kontaktieren? Das Ansprechstellenverzeichnis hilft weiter.
Weitere Informationen zum Thema
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