Bundesland: Baden-Württemberg
Angabe | Antwort |
Eckdaten | |
Name, Bezeichnung Veröffentlichungs- | Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg (BEI_BW) 25.10.2019 / Startfassung 01.01.2020 |
Ausgangsdoku- | BEI_BW (BEI_BW ist das Original (Erst-Instrument)) |
Eigenentwicklung/Fremdentwicklung | Thomas Schmitt-Schäfer, transfer – Unternehmen für soziale Innovation |
Begleitforschung | Evangelische Hochschule Ludwigsburg |
Zeitpunkt/Phase in der Begleitforschung stattfindet | Erprobungsphase, wissenschaftlich begleitet (Website) |
Beteiligung | Breit angelegtes konsensorientiertes Beteiligungsverfahren (inkl. MmB) |
Umsetzungsphase | Startfassung (Erprobung erfolgte in der ersten Jahreshälfte 2019) |
Instrument – Inhalte und Aufbau | |
Unterteilung/ Themenblöcke | 4 Teile (A-D) – 19 Themenblöcke |
Aufbau des (Haupt-) | - A - Basisbogen |
Seitenzahlen (insgesamt) | Gesamt: 33 |
Erhebung des umfassenden Bedarfs - Lebensbereiche, Leistungsgruppen, Leistungsträger | Erhebung anhand der Lebensbereiche nach ICF (9 ICF-Domänen), keine Übersetzung der Lebensbereiche in Leistungsgruppen oder Leistungsträger. Schnittstellen zu Leistungsträgern/Leistungsgruppen: Leistungen aller Träger werden abgefragt. |
Fremd-Material | z. B. aktuelle ärztliche, pädagogische und therapeutische Berichte zur Beschreibung der gesundheitlichen Situation, Arztberichte, Pflegegutachten, Reha-Berichte sowie Berichte von Sonderpädagogischen Beratungsstellen und Berichte von Therapeuten, Nachweise über eine bestehende Schwerbehinderung nach § 152 SGB IX und die entsprechenden Merkzeichen nach § 3 Schwerbehindertenausweisverordnung |
Varianten | Fassung für Erwachsene, Kinder- und Jugendliche und eine vereinfachte Version zur Vorbereitung für Leistungsberechtigte |
Barrierefreiheit (Oberbegriff) | |
Leichte Sprache | Bogen zur Gesprächsvorbereitung, sog. vereinfachter Bogen vorhanden: "Meine persönlichen Notizen zur Vorbereitung auf das Gespräch" |
Anwendung des Instruments | |
Gespräche | Offenes (persönliches und leitfadengestütztes) Gespräch |
Anwendungshin- weise | Weder Antragsformular noch Fragebogen, Fragen werden weder der Reihe nach abgearbeitet noch wörtlich vorgelesen, keine Core-Sets, keine Bewertung an dieser Stelle (vgl. Manual) Inhalte des BEI-BW müssen individuell, situativ und altersgerecht angepasst werden Häufigkeit der BE: „…spätestens nach zwei Jahren…mehrere Gesprächstermine möglich“ (vgl. Hinweise und Empfehlungen zum BEI-BW von 19.04.2022) |
Rolle des Instruments im gesamten BE-Prozess
| Hilfe für die standardisierte Dokumentation, keine Befragung der Reihe nach, kein wörtliches Vorlesen, Instrument als Strukturierungshilfe, bestimmte BE-Teile werden delegiert (multiprofessionelle Diagnostik, Verweis darauf). Zusätzliche Expertise ist einzuholen, z. B. Einblicknahme in ärztliche Befundberichte |
Bezugsquelle | https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/bundesteilhabegesetz/bedarfsermittlung/ |
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