Bundesland: Bayern

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Eckdaten

Name, Bezeichnung

Bedarfsermittlungsinstrument Bayern, (BIBay)

Veröffentlichungs- datum / Version

Mai 2020; aktuelle Version November 2021

Ausgangs- dokument

Weiterentwicklung von Arzt- und Sozialbericht zu einem Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BEI_Bay)

Eigenentwicklung/
Fremdentwicklung

Arbeitsgruppe: Mitglieder der UAG-Bedarfsermittlung und der UAG Arztbericht sowie Hinzuziehung eines Sozialmediziners; Verzahnung der AG Verhandlungen mit der AG § 99

Begleitforschung

Praxiserprobung; Prüfung auf Reliabilität und Validität, keine wissenschaftliche Begleitforschung

Zeitpunkt/Phase in der Begleitforschung stattfindet

Pilotphase, Erprobungs- und Qualifizierungsphase

Beteiligung

Entwicklung: Landesbehindertenbeirat. Pilotierung: Menschen mit Behinderung

Aktueller Umsetzungsstand

Pilotphase durchgeführt, Erprobungs- und Qualifizierungsphase ab März 2021; bayernweiter Einsatz ab Juli 2022

Instrument – Inhalte und Aufbau

Unterteilung / Themenblöcke

Basisbogen +  Teile A – H (insgesamt 9 Teile)

Insgesamt 32 Themenblöcke

Aufbau des (Haupt-)Instru-mentariums

Basisbogen (Stammdaten, Antragsteller, bisherige Leistungen)
A – Medizinische Stellungnahme
B – IST-Situation/Beschreibung der aktuellen Lebenssituation
C – Wünsche und Ziele des Leistungsberechtigten hinsichtlich der Gestaltung des eigenen Lebens
D – Nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe
E – Umweltfaktoren
F – Personbezogene Faktoren
G – Maßnahme-Einschätzung
H – Sonstige Angaben

Seitenzahlen (insgesamt)

28 Seiten (ohne Ergänzungsbögen)

Erhebung des umfassenden Bedarfs - Lebensbereiche, Leistungsgruppen, Leistungsträger

Teilhabe und -einschränkung in 9 Lebensbereichen, Leistungsart und Zeitraum der Leistungen erfasst, nicht jedoch der zuständige Träger, Ist-Soll/Ideal-Erhebung nach Aktivitäten in Lebensbereichen, Wünsche für 5 Alltagsbereiche, Ableitung von Zielen, Maßnahmen, Leistungen, Ausdifferenzierung: Was? Wie? Wer? Wieviel?  Leistungskontrolle vorgesehen

Fremd-Material

Arztbericht, Sozialbericht, HEB-A-Bogen, HEB-B-Bogen, HEB-C-Bogen, Bericht WfbM, Bericht Förderstätte, FAQ, Orientierungshilfen, Leitfäden (HEB: Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen)

Varianten

Varianten: Erwachsene, Kinder und Jugendliche (bei Arztberichten, Sozialberichten, HEB-Bögen, WfbM-Bögen)

Barrierefreiheit (Oberbegriff)

Leichte Sprache

in Erarbeitung (siehe Leitfaden)

Anwendung des Instruments

Gespräche

Dialogisches Verhalten

Anwendungs-hinweise

Leitfaden und Orientierungshilfen verfügbar, standardisiertes Verfahren mit Platz für individuelle Aussagen, interaktiver Prozess

Rolle des Instruments im gesamten BE-Prozess

Teil im Gesamtplanverfahren

Bezugsquellehttps://www.bay-bezirke.de/gesamtplanverfahren.html
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"Selbstbestimmung" und die "volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" erreicht man nur, wenn die Leistungen zur Teilhabe vorhandene Beeinträchtigungen mindern oder im besten Fall ganz beseitigen. An dieser Stelle ist eine umfassende Bedarfsermittlung der Schlüssel im Prozess. Die Beeinträchtigungen eines Menschen mit Behinderungen sowie dessen Ziele müssen personzentriert ermittelt und daraus geeignete und zielführende Leistungen zur Teilhabe erarbeitet und bereitgestellt werden.

Ist der leistende Reha-Träger nach § 14 SGB IX festgelegt, beginnt die Bedarfsermittlung. Nach Teil 1 SGB IX, der nach § 7 Abs. 1 SGB IX für alle Reha-Träger gilt, stellt der Reha-Träger den Rehabilitationsbedarf anhand der Instrumente zur Bedarfsermittlung nach § 13 unverzüglich und umfassend fest und erbringt die Leistung. Im Leistungsgesetz der Eingliederungshilfe (Teil 2, SGB IX) ist das Vorgehen spezifischer geregelt. Dort ist die Bedarfsermittlung ein Baustein des Gesamtplanverfahrens (§ 117 SGB IX), welches immer durchgeführt wird, sobald Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. In § 118 SGB IX sind die Vorgaben der Instrumente zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe differenzierter als in § 13 SGB IX geregelt. In diesem Trägerbereich haben sich die Instrumente an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu orientieren und eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen zu prüfen.

Die Auswahl des jeweils passenden Instrumentes erfolgt durch die jeweilige Landesregierung. Auch wenn sich die Instrumente in den verschiedenen Bundesländern zum Teil auf dieselben Grundlagen beziehen, sind in den einzelnen Bundesländern spezifische Adaptionen und Abwandlungen zu konstatieren.  Durch die Erstellung von Steckbriefen der jeweiligen Instrumente, die über die Nennung des Instruments hinausgeht, wurde ein Abgleich und eine Darstellung verschiedener Kriterien und somit eine übergreifende Zusammenstellung der Instrumente ermöglicht.

Dargestellt ist hier, eine Übersicht der Bedarfsermittlungsinstrumente der Eingliederungshilfe nach der Reform des Bundesteilhabegesetzes. Zu den Kriterien gehören insb. die gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 und 118 SGB IX inklusive der Zielstellung des SGB IX sowie inhaltliche, formale und wissenschaftliche Anforderungen.