Bundesland: Berlin

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Eckdaten

Name, Bezeichnung

Teilhabeinstrument Berlin (TiB) - Teilhabeorientierte Individuelle Bedarfsermittlung

Veröffentlichungs -datum / Version

Version 2.0, Stand: Dezember 2021

Ausgangs-dokument

Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW), Bedarfs-Ermittlung Niedersachsen (B.E.Ni) und Berliner Behandlungs- und Rehabilitationsplan (BBRP - ICF Version)

Eigenentwicklung/Fremdentwicklung

Facharbeitsgruppe TIB

Begleitforschung

 

  • Voruntersuchung: (Engel & Beck, 2018, im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales SenIAS, Berlin)
  • Fachliche Begleitung: PROINTENT Forschung | Beratung | Coaching für soziale Organisationen, Berlin (Prof. Dr. Markus Schäfers)
  • Die Version 1.0 wurde im Jahr 2019 von der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Komorek erprobt und evaluiert

Zeitpunkt/Phase in der Begleitforschung stattfindet

Sowohl in der Entwicklung als auch in der Erprobung wie auch als kontinuierliche Begleitung (inkl. Pilotierung und Evaluation)

Beteiligung in der Entwicklung und Umsetzung

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung

Aktueller Umsetzungsstand

Erfolgt schrittweise seit 1. Juli 2021

Instrument – Inhalte und Aufbau

Unterteilung  Themenblöcke

4 Teile (A-D), 29 Themenblöcke

Aufbau des (Haupt-)Instru-mentariums

A - Basisbogen
B - Gesprächsleitfaden und Erhebungsbogen
C - Ziele
D - Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Teilhabesituation

Seitenzahlen (insgesamt)

Gesamt: 13 Seiten

Erhebung des umfassenden Bedarfs - Lebensbereiche, Leistungsgruppen, Leistungsträger

  • Bisherige/Laufende Teilhabeleistungen (alle Leistungsgruppen, S. 2)
  • Nur für Leistungen der EGH: Differenzierung des Unterstützungsbedarfs - Beratung, Begleitung, Befähigung, Anwesenheit, Assistenz etc. Differenzierung der Form der Leistungserbringung: Dienstleistung, Sachleistung, Geldleistung, Inanspruchnahme

Fremd-Material

Informationen: Erstgespräch mit der leistungsberechtigten Person, sozialmedizinische sowie psychologische Gutachten bzw. Einschätzungen, Eingliederungshilfe-Verordnung

Varianten

Varianten: Erwachsene, Kinder- und Jugendliche

Barrierefreiheit (Oberbegriff)

Leichte Sprache

Bogen zur Gesprächsvorbereitung in einfacher Sprache vorhanden: "Meine persönlichen Notizen zur Vorbereitung auf das Gespräch zur Bedarfsermittlung mit meiner/m Teilhabeplaner:in" (Stand Juli 2021)

Anwendung des Instruments

Gespräch

Die Leistungsberechtigten sind während der Bedarfsermittlung persönlich anwesend (Gespräche, Besuche)

Dokumentation Person naher Formulierungen

Anwendungs-hinweise

Vor der ausführlichen Bedarfsermittlung: Kontaktaufnahme, Erstberatung sowie Einholen sozialmedizinischer Einschätzungen. Ggf. Folge-Bedarfsermittlung. Fragen nicht vorzulesen oder in der Reihenfolge abzuarbeiten, SMART-Ziele werden formuliert.

Rolle des Instruments im gesamten BE-Prozess

TIB ist in die Prozessbeschreibung zum Gesamtplanverfahren eingebettet

Bezugsquellehttps://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/eingliederungshilfe-sgb-ix/das-gesamtplanverfahren/
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"Selbstbestimmung" und die "volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" erreicht man nur, wenn die Leistungen zur Teilhabe vorhandene Beeinträchtigungen mindern oder im besten Fall ganz beseitigen. An dieser Stelle ist eine umfassende Bedarfsermittlung der Schlüssel im Prozess. Die Beeinträchtigungen eines Menschen mit Behinderungen sowie dessen Ziele müssen personzentriert ermittelt und daraus geeignete und zielführende Leistungen zur Teilhabe erarbeitet und bereitgestellt werden.

Ist der leistende Reha-Träger nach § 14 SGB IX festgelegt, beginnt die Bedarfsermittlung. Nach Teil 1 SGB IX, der nach § 7 Abs. 1 SGB IX für alle Reha-Träger gilt, stellt der Reha-Träger den Rehabilitationsbedarf anhand der Instrumente zur Bedarfsermittlung nach § 13 unverzüglich und umfassend fest und erbringt die Leistung. Im Leistungsgesetz der Eingliederungshilfe (Teil 2, SGB IX) ist das Vorgehen spezifischer geregelt. Dort ist die Bedarfsermittlung ein Baustein des Gesamtplanverfahrens (§ 117 SGB IX), welches immer durchgeführt wird, sobald Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. In § 118 SGB IX sind die Vorgaben der Instrumente zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe differenzierter als in § 13 SGB IX geregelt. In diesem Trägerbereich haben sich die Instrumente an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu orientieren und eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen zu prüfen.

Die Auswahl des jeweils passenden Instrumentes erfolgt durch die jeweilige Landesregierung. Auch wenn sich die Instrumente in den verschiedenen Bundesländern zum Teil auf dieselben Grundlagen beziehen, sind in den einzelnen Bundesländern spezifische Adaptionen und Abwandlungen zu konstatieren.  Durch die Erstellung von Steckbriefen der jeweiligen Instrumente, die über die Nennung des Instruments hinausgeht, wurde ein Abgleich und eine Darstellung verschiedener Kriterien und somit eine übergreifende Zusammenstellung der Instrumente ermöglicht.

Dargestellt ist hier, eine Übersicht der Bedarfsermittlungsinstrumente der Eingliederungshilfe nach der Reform des Bundesteilhabegesetzes. Zu den Kriterien gehören insb. die gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 und 118 SGB IX inklusive der Zielstellung des SGB IX sowie inhaltliche, formale und wissenschaftliche Anforderungen.