Bundesland: Hessen

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Eckdaten

Name, Bezeichnung

PiT Hessen (Personenzentrierter Integrierter Teilhabeplan)

Veröffentlichungs-datum / Version

PiT: Oktober 2020

Ausgangs-dokument

ITP Hessen (Integrierter Teilhabeplan Hessen), eigenes Vorgängerinstrument

Eigenentwicklung/ Fremdentwick- lung

Mischform

Begleitforschung

 

Evaluation der Erprobung der „Personenzentrierten Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen“ (PerSEH)
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen
Im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV Hessen)

Zeitpunkt/Phase in der Begleitforschung stattfindet

2018 - 2021: PiT-Entwicklung

Beteiligung

k.A.

Umsetzungsphase

Regionale Einführung, sukzessive Einführung (nicht zeitgliech überall in Hessen eingeführt, sondern nacheinander), Einführung von 2020 - 2021,  flankiert von Schulungen/Infoveranstaltungen

Instrument – Inhalte und Aufbau

Unterteilung / Themenblöcke

N = 15 Themenblöcke

Aufbau des (Haupt-)Instru-mentariums

 

Sozialdaten

  • Aktuelle Lebenswelt, Lebenslage
  • Bisherige Leistungen
  • Ziele
  • Aktivitäten und Teilhabe sowie Kontextfaktoren
  • Arbeit, Beschäftigung
  • Vorgehen, zeitlicher Umfang, Erbringung durch
  • Bisherige Erfahrungen mit Unterstützung
  • Abweichende Sichtweisen
  • Federführung (Erstellung, Koordination der Unterstützung)
  • Genutzte Dokumente
  • Übersicht Planung

Seitenzahlen (insgesamt)

Insgesamt 21 Seiten

Erhebung des umfassenden Bedarfs - Lebensbereiche, Leistungsgruppen, Leistungsträger

Fokus auf Lebenswelt, Lebenslage, Sozialraumbezug unter besonderer Berücksichtigung der Wohnsituation und der Arbeitssituation, Tagesstruktur

Leistungsgruppen: Fokus auf soziale Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung

Erfassung Pflegebedarf

Keine systematische Erfassung von Kontextfaktoren

Fremd-Material

Nutzung weiterer Dokumente (bedarfsorientiert, zusätzlich zum Bogen)

Varianten

k. A.

Barrierefreiheit (Oberbegriff)

Leichte Sprache

Manual zum PiT in leichter Sprache

Anwendung des Instruments

Erhebungssetting

Bedarfsermittlungsgespräch

Anwendungs- hinweise

Bedarfsermittlung für einen Zeitraum von längstens zwei Jahren geplant

Rolle des Instruments im gesamten BE-Prozess

Der PiT Hessen ist eine Art Leitfaden für ein Gespräch mit dem Leistungsberechtigten zum Bedarf. Die Ergebnisse werden in dem PiT schriftlich festgehalten.

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"Selbstbestimmung" und die "volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" erreicht man nur, wenn die Leistungen zur Teilhabe vorhandene Beeinträchtigungen mindern oder im besten Fall ganz beseitigen. An dieser Stelle ist eine umfassende Bedarfsermittlung der Schlüssel im Prozess. Die Beeinträchtigungen eines Menschen mit Behinderungen sowie dessen Ziele müssen personzentriert ermittelt und daraus geeignete und zielführende Leistungen zur Teilhabe erarbeitet und bereitgestellt werden.

Ist der leistende Reha-Träger nach § 14 SGB IX festgelegt, beginnt die Bedarfsermittlung. Nach Teil 1 SGB IX, der nach § 7 Abs. 1 SGB IX für alle Reha-Träger gilt, stellt der Reha-Träger den Rehabilitationsbedarf anhand der Instrumente zur Bedarfsermittlung nach § 13 unverzüglich und umfassend fest und erbringt die Leistung. Im Leistungsgesetz der Eingliederungshilfe (Teil 2, SGB IX) ist das Vorgehen spezifischer geregelt. Dort ist die Bedarfsermittlung ein Baustein des Gesamtplanverfahrens (§ 117 SGB IX), welches immer durchgeführt wird, sobald Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. In § 118 SGB IX sind die Vorgaben der Instrumente zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe differenzierter als in § 13 SGB IX geregelt. In diesem Trägerbereich haben sich die Instrumente an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu orientieren und eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen zu prüfen.

Die Auswahl des jeweils passenden Instrumentes erfolgt durch die jeweilige Landesregierung. Auch wenn sich die Instrumente in den verschiedenen Bundesländern zum Teil auf dieselben Grundlagen beziehen, sind in den einzelnen Bundesländern spezifische Adaptionen und Abwandlungen zu konstatieren.  Durch die Erstellung von Steckbriefen der jeweiligen Instrumente, die über die Nennung des Instruments hinausgeht, wurde ein Abgleich und eine Darstellung verschiedener Kriterien und somit eine übergreifende Zusammenstellung der Instrumente ermöglicht.

Dargestellt ist hier, eine Übersicht der Bedarfsermittlungsinstrumente der Eingliederungshilfe nach der Reform des Bundesteilhabegesetzes. Zu den Kriterien gehören insb. die gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 und 118 SGB IX inklusive der Zielstellung des SGB IX sowie inhaltliche, formale und wissenschaftliche Anforderungen.