Bundesland: Sachsen

Angabe

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Eckdaten

Name, Bezeichnung

Integrierten Teilhabeplan Sachsen (ITP Sachsen)

Veröffentlichungs- datum/
Version

ab dem 01.01.2020 verbindlich; Version 12-2018
Verfahrensbeschreibung: 24.01.2019

Ausgangs- dokument

Nutzung ITP (Integrierte Teilhabeplan) vom Institut für Personenzentrierte Hilfen von Frau Prof. Dr. Gromann, Fulda (alle Behinderungsarten, alle Leistungsbereiche, alle Altersgruppen)

Eigenentwicklung/ Fremdentwicklung

Universitäre Entwicklung und Steuergruppe

Begleitforschung

Wissenschaftliche Begleitung. Erprobung in vier Landkreisen (Sachsen, Erzgebirge, Dresden, KSV Sachsen)
Institut für Personenzentrierte Hilfen GmbH, an der Hochschule Fulda (Frau Prof. Dr. Petra Gromann)

Zeitpunkt/Phase in der Begleitforschung stattfindet

Entwicklung - Erprobung - Einführung

Beteiligung

Steuerungsgruppe: Interessenvertreter der Menschen mit Behinderungen, Behindertenbeauftragter der Staatsregierung Sachsen

Umsetzungsphase

ab dem 01.01.2020 verbindlich
Bekanntgabe des ITP Sachsen am 09.04.2019, im Jahr 2018 erfolgte im Vorfeld eine Erprobung

Instrument – Inhalte und Aufbau

Unterteilung/ Themenblöcke

19 Themenblöcke

Aufbau des (Haupt-)Instru-mentariums

  • Sozialdaten
  • Bisherige und aktuelle Behandlungs- / Betreuungssituation
  • Ziele
  • aktuelle Lebenssituation / Umweltfaktoren (inklusive fördernde sowie hinderliche Einflüsse)
  • Teilhabeziele in vier Lebensbereichen (persönliche Ziele, Selbstversorgung/Wohnen, Arbeit/Beschäftigung, Freizeit)
  • Personenbezogene Ressourcen (1 Feld)
  • Fähigkeiten und Beeinträchtigungen (gemäß ICF, inkl. Ausprägung der Einschränkung)
  • Klärung des Bedarfs im Bereich Arbeit / Beschäftigung / Tagesstruktur (= 1 Lebensbereich)
  • Vorgehen in Bezug auf die Lebensbereiche (hier 3 Lebensbereiche: Soziales, Selbstversorgung, Arbeit) sowie persönliche Ziele
  • Erbringung durch (Bezug zu Themenblock 11)
  • Einschätzung des geplanten zeitlichen Unterstützungs-Umfangs (Bezug zu Themenblock 11)
  • Bisherige Erfahrungen der Leistungsberechtigten mit Hilfen
  • Andere Sichtweisen (andere Perspektiven, z.B. Träger)
  • Koordination des ITP
  • Erklärung der leistungsberechtigten Person (insb. ob Leistungsberechtigte:r Ziele und Maßnahmen mitträgt)
  • Zusatzblatt (falls erforderlich) inkl. Verweise auf genutzte Zusatzbögen
  • Überprüfung / Fortschreibung (Kern: Zielerreichung in Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft mit der Möglichkeit, Ziele zu justieren, persönlich wichtige Ziele, Ziele im Bereich Selbstversorgung, Beschäftigung, Freizeit) inkl. Bewertung des ITP durch Leistungserbringer

Seitenzahlen (insgesamt)

8 Seiten

Erhebung des umfassenden Bedarfs - Lebensbereiche, Leistungsgruppen, Leistungsträger

Nach Leistungsgruppen (§ 6) wird nicht explizit gefragt. Auch werden im Ergebnis keine Leistungsgruppen gebildet.
Vielmehr werden neben Sozialdaten, bisherige Leistungen und die aktuelle Situation, Ziele und Wünsche sowie Fähigkeiten und Beeinträchtigungen (ICF Items) erhoben. Daraus wird ein Vorgehen in den vier Bereichen abgeleitet.

Aufbau nach Bereichen:

  • Persönliche Ziele
  • Selbstversorgung/Wohnen
  • Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur
  • Freizeit, Persönliche Interessen/Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Im Bereich der Bedarfsermittlung bei Kindern und Jugendlichen: Partner, wie etwa Frühförderstellen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen

Fremd-Material

Keine reine Bedarfsermittlung nach Aktenlage

Varianten

ITP Erwachsene
ITP Kinder- und Jugendliche
ITP FrüKi/ U6

Barrierefreiheit (Oberbegriff)

Leichte Sprache

Mein ITP in einfacher Sprache (64 Seiten)

ITP in leichter Sprache für Lern- und Hörbehinderte

Anwendung des Instruments

Gespräch

Dialog, Gesprächsleitfaden

Anwendungs- hinweise

Regelmäßige Durchführung der Bedarfsermittlung

Bei mehreren Leistungen der Eingliederungshilfe: nur ein ITP Sachsen zu erstellen

ITP Sachsen ist weder als Antrag konzipiert, noch beinhaltet dieser die Feststellung der Leistungen oder die Gesamtplanung

Auswertungsgespräch

Handlungsziele werden SMART festgestellt (Vb S. 4)

Rolle des Instruments im gesamten BE-Prozess

In der Verfahrensbeschreibung relevant bei den Schritten 6 - 8 (insg. 13 Prozessschritte)

ITP Sachsen als Bestandteil des Gesamtplanverfahrens

Bezugsquellehttps://www.ksv-sachsen.de/einrichtungen-und-dienste.html
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"Selbstbestimmung" und die "volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" erreicht man nur, wenn die Leistungen zur Teilhabe vorhandene Beeinträchtigungen mindern oder im besten Fall ganz beseitigen. An dieser Stelle ist eine umfassende Bedarfsermittlung der Schlüssel im Prozess. Die Beeinträchtigungen eines Menschen mit Behinderungen sowie dessen Ziele müssen personzentriert ermittelt und daraus geeignete und zielführende Leistungen zur Teilhabe erarbeitet und bereitgestellt werden.

Ist der leistende Reha-Träger nach § 14 SGB IX festgelegt, beginnt die Bedarfsermittlung. Nach Teil 1 SGB IX, der nach § 7 Abs. 1 SGB IX für alle Reha-Träger gilt, stellt der Reha-Träger den Rehabilitationsbedarf anhand der Instrumente zur Bedarfsermittlung nach § 13 unverzüglich und umfassend fest und erbringt die Leistung. Im Leistungsgesetz der Eingliederungshilfe (Teil 2, SGB IX) ist das Vorgehen spezifischer geregelt. Dort ist die Bedarfsermittlung ein Baustein des Gesamtplanverfahrens (§ 117 SGB IX), welches immer durchgeführt wird, sobald Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. In § 118 SGB IX sind die Vorgaben der Instrumente zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe differenzierter als in § 13 SGB IX geregelt. In diesem Trägerbereich haben sich die Instrumente an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu orientieren und eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen zu prüfen.

Die Auswahl des jeweils passenden Instrumentes erfolgt durch die jeweilige Landesregierung. Auch wenn sich die Instrumente in den verschiedenen Bundesländern zum Teil auf dieselben Grundlagen beziehen, sind in den einzelnen Bundesländern spezifische Adaptionen und Abwandlungen zu konstatieren.  Durch die Erstellung von Steckbriefen der jeweiligen Instrumente, die über die Nennung des Instruments hinausgeht, wurde ein Abgleich und eine Darstellung verschiedener Kriterien und somit eine übergreifende Zusammenstellung der Instrumente ermöglicht.

Dargestellt ist hier, eine Übersicht der Bedarfsermittlungsinstrumente der Eingliederungshilfe nach der Reform des Bundesteilhabegesetzes. Zu den Kriterien gehören insb. die gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 und 118 SGB IX inklusive der Zielstellung des SGB IX sowie inhaltliche, formale und wissenschaftliche Anforderungen.